Aufgrund der relativ hohen Steuereinnahmen gehört die Gemeinde Everswinkel zu den finanzstarken Kommunen und erhält deshalb im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs keine Schlüsselzuweisungen aus Landesmitteln. Ähnlich wie ein Hartz IV-Empfänger nur Unterstützung erhält, solange er aufgrund fehlender eigener Einkünfte bedürftig ist, erhält auch Everswinkel zurzeit keine „Stütze“ in Form von Schlüsselzuweisungen.
Autor: Alfred Wolk
Versiegeln und Verschandeln – Hauptsache die Kasse klingelt
Fachleute, Naturschützer und Imker schlagen Alarm: Das Insektensterben und der Rückgang der Vogelarten hat vielerorts dramatische Ausmaße angenommen. Auch in der Gemeinde Everswinkel sind nach einem Bericht der Westfälischen Nachrichten das Ökosystem „und nicht zuletzt auch unsere eigenen Lebensgrundlagen“ gefährdet.[1]
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Scheindebatte um JVA-Neubau
Die Standortfrage für die Errichtung einer neuen Justizvollzugsanstalt ist entschieden. Der Bau erfolgt auf dem Gebiet der Stadt Münster. Das ehemalige Tanklager in der Bauerschaft Mehringen wurde nach intensiver Prüfung insbesondere aus ökologischen Gründen von der Liste möglicher Standorte gestrichen.
Baugebiet „Königskamp“: Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit
Bereits mit seinem Urteil vom 18.10.2013 hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen klare Aussagen zum Baugebiet „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel getroffen. Die Richter hatten seinerzeit moniert, dass die Aufstellung des überdimensionierten Bebauungsplans allein auf Grundlage eines politischen Willensaktes der kommunalpolitischen Mehrheit erfolgte, ohne dass die Ziele der Raumordnung beachtet wurden. [1] Erneut befasste sich nun das Gericht mit dem „Königskamp“, um für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
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Wachstumsmythos zerbröselt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm die jüngsten Geschäftsschließungen in der Gemeinde Everswinkel zum Anlass, den Bürgermeister in der Sitzung des Gemeinderates am 19.10.2017 über die Situation der örtlichen Wirtschaft sowie über Strategien und Ziele für ein erfolgreiches Wirtschaftsleben aus der Sicht der Verwaltung berichten zu lassen.
Glaubwürdigkeitsproblem
Anfang Juli 2017 wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung dem Rat der Gemeinde Everswinkel eine Petition zur Entscheidung zugeleitet. Mit der Petition wurden die Kommunalpolitiker aufgefordert, den Verwaltungsvorschlag, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen zu lassen, abzulehnen.
Gutachten vorhersehbar: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“
Zur Berichterstattung über den Umgang mit der zum Wohnungsbedarfsgutachten eingereichten Petition in der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Everswinkel veröffentlichte „Die Glocke“ am 10. Oktober 2017 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
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Bürgerbeteiligung nicht erwünscht
Mindestens bis zum Jahr 2030 kann der Wohnungsbedarf der ortsansässigen Bevölkerung in Alverskirchen durch die vorhandenen Potenziale gedeckt werden. Das ist die eindeutige Aussage eines erst im Jahr 2015 im Auftrag der Gemeinde Everswinkel erstellten Bedarfsgutachtens.
Im Kreis Warendorf wird zu viel gebaut
Bürger werden für dumm verkauft
Bekanntlich hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW im Oktober 2013 den Bebauungsplan „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel aufgehoben, da mit ihm gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen wurde. In der schriftlichen Urteilsbegründung haben die Richter versucht, der Verwaltung und den Kommunalpolitikern die Sinnhaftigkeit der im Regionalplan verankerten raumordnerischen Bestimmungen, mit denen eine Zersiedelung der Landschaft verhindert und dem Flächenfraß Einhalt geboten werden soll, zu verdeutlichen.