Die Frage nach der Fehleranfälligkeit von Bebauungsplänen beschäftigt immer wieder Gemeinden, Gerichte und Gesetzgeber. Die Gründe für das Scheitern von Bebauungsplänen sind sehr unterschiedlich.[1] Neben formellen Fehlern fallen vor allem Verletzungen des Abwägungsgebotes, aber auch Verstöße gegen die Instrumente der Raumordnung zur Steuerung der Siedlungsentwicklung ins Gewicht. Der als kommunale Satzung Normcharakter besitzende Bebauungsplan ist teilweise oder sogar vollständig nichtig, wenn im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung die Fehlerhaftigkeit festgestellt wird.
Schlagwort: Normenkontrollverfahren
Bebauungsplanänderung „Pattkamp“
Erneut muss sich das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Frage beschäftigen, ob ein von der Gemeinde Everswinkel aufgestellter Bebauungsplan den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht.
OVG NRW weist Normenkontrollantrag wegen angeblich fehlender Klagebefugnis ab
Am 22. November 2012 fand die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Baugebietes „Königskamp“ vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster statt. Das OVG wies die Normenkontrollanträge wegen der angeblich fehlenden Klagebefugnis der Kläger ab.
Die „Westfälischen Nachrichten“ verkündeten nach dem Termin vor dem Oberverwaltungsgericht: „Sieg auf ganzer Linie für die Gemeindeverwaltung“.