OVG NRW weist Normenkontrollantrag wegen angeblich fehlender Klagebefugnis ab

Am 22. November 2012 fand die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Baugebietes „Königskamp“ vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster statt. Das OVG wies die Normenkontrollanträge wegen der angeblich fehlenden Klagebefugnis der Kläger ab.

Die „Westfälischen Nachrichten“ verkündeten nach dem Termin vor dem Oberverwaltungsgericht: „Sieg auf ganzer Linie für die Gemeindeverwaltung“.

„Westfälische Nachrichten“ vom 24.11.2012: „Klatsche“ für die Kläger
Zitat:
Die Verhandlung blieb nicht ganz emotionsfrei. Vor allem die Frage, ob die Entwicklung dieses Baugebietes gegen die Ziele der Landesplanung und den gültigen Gebietsentwicklungsplan verstoße und wer überhaupt noch als Alverskirchener gelte und hier bauen dürfe, brachte den Bürgermeister in Wallung. Wie er gegenüber den WN ausführt, machte Banken seinem Ärger darüber Luft und verwies darauf, dass nach dem Verständnis der Kläger noch nicht einmal Alverskirchener Kinder, die zu Studium und Ausbildung einige Jahre auswärts gewohnt hätten, als Rückkehrer ein Baugrundstück bekommen dürften.

Kommentar: Das Oberverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 in der Sache überhaupt kein Urteil gefällt. Das Gericht kam vielmehr zu dem Ergebnis, dass die Klage nicht zulässig sei. Die Richter waren der Ansicht, die Kläger seien gar nicht klagebefugt und wiesen die Klage ab. Eine Entscheidung über die einzelnen Klagepunkte, d. h. eine Entscheidung über die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplans wurde nicht getroffen.

Die Frage, ob die Entwicklung des Baugebietes „Königskamp“ gegen die Ziele der Landesplanung und den gültigen Regionalplan verstößt, wurde in der Verhandlung zu keinem Zeitpunkt erörtert, geschweige denn entschieden.

Die in die Welt gesetzte „Zeitungsente“ wurde bis heute nicht korrigiert.