Umwandlung von Freiraum in Wohnbaufläche: 30. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im bisherigen Freiraum setzt eine Änderung des Flächennutzungsplans voraus. Zur Darstellung einer Wohnbaufläche „Königskamp“ führte daher die Gemeinde Everswinkel die „30. Änderung des Flächennutzungsplans“ durch.

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Trotz Bürgerprotesten: Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“

In einer gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Bezirksausschuss wurde am 03. September 2009 der konkretisierte Entwurf des Bebauungsplans „Königskamp“ vorgestellt und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.[1]

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp“ wurde von Beginn an von der Alverskirchener Bevölkerung kritisch begleitet. Die auf vielfältige Art und Weise geäußerte Kritik richtete sich dabei insbesondere gegen die Überdimensionierung des Plangebietes und gegen die Inanspruchnahme eines besonders schützenwerten Teils der Natur.

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Erschließung der Baufläche: Die Naturzerstörung nimmt ihren Lauf

Mit der Entwicklung und Vermarktung des Baugebietes „Königskamp“ wurde die WestGkA (Gesellschaft für kommunale Anlagen mbH in Düsseldorf) beauftragt. Mit der WestGkA wurden ein Erschließungsvertrag und ein Grundstücksentwicklungsvertrag geschlossen.[1] Der WestGkA wurde damit die Aufgabe übertragen, innerhalb eines vertraglich vereinbarten Zeitrahmens die Grundstücksflächen von den bisherigen Eigentümern anzukaufen, die Erschließung durchzuführen und die parzellierten Baugrundstücke zu vermarkten.

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Juristische Auseinandersetzung: Klare Aussagen vom Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht

Die von den Bürgern seit Beginn des Bauleitverfahrens vorgetragenen Argumente gegen die Überdimensionierung des Baugebietes „Königskamp“ und den sich daraus ergebenden soziokulturellen und ökologischen Auswirkungen wurden zu keinem Zeitpunkt von der Verwaltung und der Mehrheit der Kommunalpolitiker beachtet.

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Rechtswidrige Interpretation des Regionalplans

Leserbrief von Heinz-Joachim Henke in den Westfälischen Nachrichten vom 05. November 2013:

Ich habe die seit nun mehr als vier Jahre andauernde Diskussion und Berichterstattung zu diesem Thema mit ständig zunehmendem Unmut verfolgt. Seit zwei Wochen ist aus diesem Unmut Zorn geworden. Nicht nur, dass von der verantwortlichen Gemeindeverwaltung keinerlei Signale an die Bevölkerung ausgehen, die Rechtswidrigkeit ihrer seit vielen Jahren praktizierten Interpretation des Regionalplans aufzugeben. Nein, Herr Bürgermeister Banken beruft für den 6. November eine öffentliche Ausschusssitzung ein, in derer die Bürger über die Beweggründe der Vorgehensweise der Gemeinde in der Vergangenheit aufklären will.

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