Mit der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts für das Jahr 2024 und der Zustimmung zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 hat die Mehrheit der Everswinkeler Gemeinderatsmitglieder das Votum zu einem außerordentlichen Kapitalvernichtungs- und Verschuldungsprogramm erteilt.[1]
Kategorie: Finanzen/Haushalt
Politik gegen die eigenen Bürger
Anlässlich der Verabschiedung des kommunalen Haushalts der Gemeinde Everswinkel in der Sitzung des Gemeinderates am 15. Dezember 2022 wurde der nachfolgende Leserbrief an die Tageszeitungen „Die Glocke“ und die „Westfälischen Nachrichten“ mit der Bitte um Veröffentlichung übersandt. Politik gegen die eigenen Bürger weiterlesen
Gaspedal statt Bremse
Obwohl die verfehlte Siedlungsentwicklung der vergangenen Jahre zu erheblichen finanziellen Belastungen mit unübersehbaren Spuren im kommunalen Haushalt geführt hat, wollen der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel an der in ökologischer und ökonomischer Hinsicht „Nach-uns-die-Sintflut-Politik“ festhalten:
„Die Gemeinde Everswinkel wird zukünftig die Ausweisung von Neubaugebieten sowohl in Alverskirchen als auch in Everswinkel anstreben.“[1]
Haushaltsplanentwurf 2023: Versuch der Verschleierung
Die Einnahmen der Gemeinde Everswinkel haben sich in den letzten Jahren vor allem durch einen exorbitanten Anstieg des Gewerbesteueraufkommens kontinuierlich erhöht.
Während der Haushaltplanentwurf für das Jahr 2003 bei der Gewerbesteuer einen Betrag in Höhe von 2.100.000 € auswies[1], werden im Haushalt 2023 Gewerbesteuereinnahmen von 6.500.000 € eingeplant[2].
Das Gewerbesteueraufkommen ist somit in 20 Jahren pro Einwohner von 221 € im Jahr 2003[3] auf 669 € im Jahr 2023[4] gestiegen. Die Gemeinde hat sich von einer „steuerarmen“ zu einer „steuerstarken“ Kommune entwickelt.
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Gemeindehaushalt Everswinkel: Finanzielles Desaster zeichnet sich ab
Die „Westfälischen Nachrichten“ und „Die Glocke“ veröffentlichten am 19. November 2021 einen Leserbrief von Alfred Wolk zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Everswinkel.[1]
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Fortsetzung der desaströsen Haushaltspolitik
Zu den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts gehört es, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Der Haushaltsausgleich ist kein Selbstzweck. Durch einen guten und wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen soll das Eigenkapital erhalten bleiben, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten.
Gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz, einen Substanzverlust zu vermeiden, wird in Everswinkel schon seit einigen Jahren zu Lasten der nachfolgenden Generationen verstoßen.
Mit der Verabschiedung des Haushalts 2021 und der mittelfristigen Finanz- und Ergebnisplanung bis 2024 hat die Mehrheit der Everswinkeler Kommunalpolitiker entschieden, auch in den nächsten Jahren mehr Geld auszugeben, als Einnahmen vorhanden sind.
Bürgermeister verweigert Recht auf Beratung und Abstimmung
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 der Gemeinde Everswinkel wurden aus der Bürgerschaft zwei Anträge fristgerecht eingereicht.[1] Entsprechend der Zuständigkeitsordnung ist für die Erledigung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden von Bürgern der Hauptausschuss zuständig.[2] Zwar lagen die Bürgeranträge den Mitgliedern in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Dezember 2020 vor, beraten und abstimmen durften sie aber nur über einen von beiden. Die Beratung und Abstimmung über den zweiten Antrag wurde den Hauptausschussmitgliedern vom Bürgermeister verweigert.
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Kommunalpolitiker als „Lottofee“
Offensichtlich als „Lottofee“ sehen sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Everswinkel. Mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 59 „Bergkamp III“ erfährt das 6,2 ha große Plangebiet eine atemberaubende Werterhöhung. Durch die Umwandlung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche mit einem Bodenrichtwert von 9,50 € je Quadratmeter[1] ergibt sich eine Bodenwertsteigerung in Millionenhöhe. Geht es nach dem Willen der Kommunalpolitiker, zahlt die Gemeinde Everswinkel für die Übernahme einer Teilfläche rund 5.000.000 € an die bisherigen Eigentümer.[2]
„Masterplan Grundschule“
Wie stets vor Kommunalwahlen sehen sich auch aktuell Kommunalpolitiker und einzelne politische Parteien veranlasst, Aussagen zur „Rettung“ bzw. zur „Sicherung“ der Grundschule in Alverskirchen zu machen.
Dabei wird unterschwellig suggeriert, die Grundschule sei in Gefahr. Und nur wenn Kandidat X oder Partei Y gewählt wird, kann die Schule gerettet werden. Der „Masterplan“ zur angeblich notwendigen Rettung wird gleich mitgeliefert. „Masterplan Grundschule“ weiterlesen
Raubzug gegen Natur und Nachbarkommunen
Die „Westfälischen Nachrichten“ veröffentlichten am 24.12.2019 einen Leserbrief von Alfred Wolk zur Verabschiedung des Haushalts der Gemeinde Everswinkel für das Jahr 2020. Raubzug gegen Natur und Nachbarkommunen weiterlesen