Ausweisung überdimensionierter Baugebiete

Die politische Gemeinde Everswinkel besteht aus dem Ortsteil Everswinkel (7.709 Einwohner) und dem Ortsteil Alverskirchen (1.953 Einwohner)[1].  Der Ortsteil Everswinkel ist im Regionalplan als Siedlungsbereich und der Ortsteil Alverskirchen als Freifläche ausgewiesen. Diese Festlegung erfolgte bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung des Regionalplans im Rahmen des sog. „Gegenstromprinzips“ mit Zustimmung aller im Gemeinderat der Gemeinde Everswinkel vertretenen Parteien.

Darstellung Alverskirchen im Regionalplan

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Baugebiete „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“

In den Baugebieten „Ernst-Tertilt-Straße“ und „Kastanienhof“ wurden die Baugrundstücke von den Eigentümern der ursprünglich landwirtschaftlichen Flächen an beliebige Interessenten ohne Vorgabe durch die Gemeinde Everswinkel verkauft. An die Bestimmung des Regionalplans, die Grundstücke nur an Ortsansässige zu verkaufen, sahen sich die Grundstückseigentümer daher  nicht gebunden. Mit dem Ergebnis, dass die Gemeinde Everswinkel über den schnellen Verkauf der Grundstücke jeweils überrascht war und sich „gezwungen“ sah, das nächste Baugebiet auszuweisen.

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Baugebiet „Am Vinckenbusch“

Ein Bedarfsnachweis, der nach den Bestimmungen des Regionalplans erforderlich gewesen wäre, um neue Siedlungsfläche im Freiraum für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung auszuweisen, wurde von der Gemeinde Everswinkel auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Vinckenbusch“ nicht erbracht. Die Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde von der Bezirksregierung als „Hüterin des Regionalplans“ ohne den erforderlichen Bedarfsnachweis erteilt.

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Baugebiet „Große Kamp“

Zum Baugebiet „Große Kamp“ heißt es in der WN am 04.09.2007 unter der Überschrift „Neue Flächen braucht das Dorf“:

„Da der größte Teil des Baugebietes Große Kamp nun schneller als erwartet verkauft worden sei, gelte es nun alle Voraussetzungen für die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche zu schaffen.“

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Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“

Um die „Voraussetzungen für die Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche zu schaffen“ [1] wurde von der Gemeinde Everswinkel der Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen auf den Weg gebracht. Grundlage für die Ausweisung von 38 Baugrundstücken war die Anfrage von „etwa 3 – 4 Bauwilligen, die noch keinen zeitlichen Druck hatten“.[2]

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Verquere Logik: Außenentwicklung vor Innenentwicklung

Die Möglichkeiten der Innenentwicklung wurden von der Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen bisher kaum wahrgenommen. Obwohl die Innenentwicklung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches[1] Vorrang hat vor der Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen, war man in Alverskirchen bisher der Ansicht, den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nicht beachten zu müssen.

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Das Oberverwaltungsgericht NRW zur „Eigenentwicklung“ im Ortsteil Alverskirchen

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens stellte das OVG NRW mit Urteil vom 18.10.2013 fest, dass im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen bei der Ausweisung von Baugebieten die Ziele der Raumordnung nicht beachtet wurden.

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