Baugebiet war von Anfang an ein Königskrampf

Leserbrief  von Reinhard Schultz in „Die Glocke“ vom 05. November 2013

Mit tun die Bauinteressenten leid, die glauben mussten, dass sie sich mit ihrer Entscheidung auf sicherem Gelände bewegten. Aber das Gelände war nicht sicher, das hat die Spitze der Gemeindeverwaltung spätestens nach Eröffnung des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht gewusst. Wenn der Bürgermeister seinerzeit ein „Restrisiko“ einräumte, dann ist er auch für dieses Risiko haftbar. Hoch gepokert, total verloren – die Zeche sollte nicht der Steuerzahler berappen.

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Rechtswidrige Interpretation des Regionalplans

Leserbrief von Heinz-Joachim Henke in den Westfälischen Nachrichten vom 05. November 2013:

Ich habe die seit nun mehr als vier Jahre andauernde Diskussion und Berichterstattung zu diesem Thema mit ständig zunehmendem Unmut verfolgt. Seit zwei Wochen ist aus diesem Unmut Zorn geworden. Nicht nur, dass von der verantwortlichen Gemeindeverwaltung keinerlei Signale an die Bevölkerung ausgehen, die Rechtswidrigkeit ihrer seit vielen Jahren praktizierten Interpretation des Regionalplans aufzugeben. Nein, Herr Bürgermeister Banken beruft für den 6. November eine öffentliche Ausschusssitzung ein, in derer die Bürger über die Beweggründe der Vorgehensweise der Gemeinde in der Vergangenheit aufklären will.

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Wunschdenken des Bürgerteams Alverskirchen

Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 31. Oktober 2013.

Das Bürgerteam Alverskirchen hatte in einer Pressemitteilung unter dem Titel „Den Westen nicht austrocknen“ das OVG-Urteil zum Königskamp als „unzuträgliches Ergebnis“ bezeichnet. Durch das Urteil wird nach Ansicht des BTA das „Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde und das Recht auf Selbstverwaltung auf den Kopf gestellt“. In ihrem Leserbrief widerspricht Gundi Grabenmeier dieser sowohl irreführenden als auch fehlerhaften Behauptung.

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Leichtfertiger Umgang mit unseren Steuergeldern

Leserbrief von Hanns Trainer in den Westfälischen Nachrichten vom 29. Oktober 2013.

Die Verleumdungen, Beschimpfungen und kriminellen Handlungen gegen den Kläger Alfred Wolk stellt Hanns Trainer in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Darüber hinaus prangert er den leichtfertigen Umgang mit Steuergeldern durch das rechtswidrige Verhalten des Bürgermeisters an.

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Bebauungsplan am Wohnbedarf orientieren

Leserbrief von Hans Blomenkemper in den Westfälischen Nachrichten vom 22.10.2013.

Die persönlichen Angriffe gegen Alfred Wolk in der Berichterstattung über die Gerichtsverhandlung zum Königskamp entlarvt Hans Blomenkemper als Ablenkungsmanöver. Es soll offensichtlich verschleiert werden, dass Verwaltung und Kommunalpolitiker für die rechtswidrige Entscheidung verantwortlich sind.

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Bürger hat sein Recht in Anspruch genommen

Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 22. Oktober 2013.

Die Ausführungen in dem Artikel „Das große Entsetzen“ und in dem Kommentar „Europa endet in Alverskirchen“ in den Westfälischen Nachrichten vom 19.10.2013 hält Gundi Grabenmeier für unvereinbar mit dem Berufsethos eines seriösen Journalisten.

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Bedenkliches Rechts- und Demokratieverständnis

Leserbrief von Hanns Trainer in den Westfälischen Nachrichten vom 20. Februar 2013.

Hanns Trainer reagiert auf den Leserbrief mit dem Titel „Untragbar als Ratsmitglied“ von Dr. Horst Eggersmann in den Westfälischen Nachrichten vom 13. Februar 2013. Rechtsanwalt Dr. Eggersmann vertritt die Ansicht, ein Ratsmitglied dürfe einen mehrheitlich gefassten Beschluss gerichtlich nicht überprüfen lassen.

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Aussagen des OVG waren durchaus differenzierter

Leserbrief von Hanns Trainer in den Westfälischen Nachrichten vom 29. November 2012.

Mehr Niveau der journalistischen Berichterstattung zum Thema „Königskamp“ wird von Hanns Trainer angemahnt. Mehr Objektivität und weniger Journalismus unterhalb der Gürtellinie sind seine Forderungen.

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Politikäußerungen inakzeptabel

Leserbrief von Hans Blomenkemper in den Westfälischen Nachrichten vom 11. September 2012.

Kritisch setzt sich Hans Blomenkemper mit den von der FDP- und CDU-Fraktion in der Bezirksausschusssitzung gemachten Äußerungen auseinander. Die Kommunalpolitiker sind der Ansicht, gegen eine in Everswinkel mit Mehrheit getroffene Entscheidung dürfe nicht geklagt werden.

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