Bebauungsplan am Wohnbedarf orientieren

Leserbrief von Hans Blomenkemper in den Westfälischen Nachrichten vom 22.10.2013.

Die persönlichen Angriffe gegen Alfred Wolk in der Berichterstattung über die Gerichtsverhandlung zum Königskamp entlarvt Hans Blomenkemper als Ablenkungsmanöver. Es soll offensichtlich verschleiert werden, dass Verwaltung und Kommunalpolitiker für die rechtswidrige Entscheidung verantwortlich sind.

Zunächst hat entgegen der Feststellung der Westfälischen Nachrichten das Oberverwaltungsgericht Münster keine „spektakuläre Wende um 180 Grad“ zum Bebauungsplan Königskamp vollzogen im Vergleich zur ersten Verhandlung vor dem OVG vor etwa einem Jahr, bei der konkrete Sachfragen zum Bebauungsplan (zum Beispiel Höhenangaben, Verkehr) diskutiert wurden ohne abschließende Entscheidung des OVG wegen fehlender Klageberechtigung.

Erst nachdem nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Klageberechtigung nunmehr vorliegt, hat sich das Oberverwaltungsgericht in seiner Sitzung am Freitag erstmals und ausschließlich mit der zentralen Frage beschäftigt, ob die Gemeinde Everswinkel mit dem Bebauungsplan Königskamp die gesetzlichen Vorgaben des Regionalplans einhält.

So hat der vorsitzende Richter seine Darlegungen entsprechend auch begonnen mit dem Hinweis, dass es heute nicht um die Belange des Herrn Wolk gehe, sondern „es geht hier um etwas anderes“ (wörtliches Zitat) und verwies damit zugleich auf die gesetzlichen Vorgaben des Regionalplans.

Der vorsitzende Richter legte dar, dass die Auseisung des Baugebietes Königskamp mit einem derartigen Umfang von 38 Bauplätzen und damit mehr als 70 möglichen Wohneinheiten den gesetzlichen Vorgaben des Regionalplans nicht entspreche, die dieser verlange, dass ein Bebauungsplan in Alverskirchen sich an dem Wohnbedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu orientieren habe.

Einen entsprechenden Bedarf hat der Bürgermeister vor Beginn der Planungen zum Königskamp nicht ermittelt. Es ist schon eine bemerkenswerte kommunalpolitische Entscheidung, eine solche Planung trotz eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen ohne entsprechende Bedarfsanalyse zu verabschieden.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde angesichts der Größe des Baugebietes mehrfach auf das Erfordernis der Übereinstimmung mit dem Regionalplan hingewiesen.

Alverskirchen wird in Zukunft kontinuierlich wachsen können aus dem Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung, nicht in jeweils größeren Einheiten wie in den vergangenen Jahrzehnten. Dieses Konzept eines kontinuierlichen und damit nachhaltigen Wachstums unter Einbeziehung eines auch aufgrund sinkender Bevölkerungszahlen zur Verfügung stehenden vorhandenen Wohnbestandes verfolgen auch andere kleine Gemeinden durchaus erfolgreich. Auch so können dörfliche Einrichtungen stabilisiert werden.

Wie kann es am Königskamp weitergehen?

Wohnbaumöglichkeiten müssen geschaffen werden. Dies kann nunmehr zum Beispiel dadurch geschehen, dass der Königskamp entwickelt wird in kleineren Einheiten entsprechend dem Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung. Einen kontinuierlichen und nachhaltigen Prozess zu ermöglichen und zu gestalten, sollte Aufgabe von Rat und Verwaltung sein.

Das entspricht im Übrigen den Ausführungen und Belehrungen des Oberverwaltungsgerichtes, das unmissverständlich klar gemacht hat: Alverskirchen soll sich auch in Zukunft weiter entwickeln, allerdings unter Einhaltung der im Regionalplan Münsterland festgelegten Ziele der Raumordnung.

Die persönlichen Angriffe auf Alfred Wolk in dem Kommentar des Redakteurs der Westfälischen Nachrichten sollen offensichtlich von den eigentlich Verantwortlichen für diese von vornherein durchaus problematische Entscheidung ablenken.