Bürger hat sein Recht in Anspruch genommen

Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 22. Oktober 2013.

Die Ausführungen in dem Artikel „Das große Entsetzen“ und in dem Kommentar „Europa endet in Alverskirchen“ in den Westfälischen Nachrichten vom 19.10.2013 hält Gundi Grabenmeier für unvereinbar mit dem Berufsethos eines seriösen Journalisten.

 

Wenn ich die täglichen Nachrichten aus aller Welt höre, dann bin ich mir dessen bewusst, dass ich das große Glück habe, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben. Es gibt unabhängige Gerichte, die in unserem Gemeinwesen entscheiden.

Ein Bürger der Gemeinde Everswinkel hat nun sein Recht nach dem Grundgesetz Deutschlands verfassungsgemäß in Anspruch genommen und gegen die Gemeinde Everswinkel geklagt. Das Ergebnis ist bekannt, die Gemeinde hat den Prozess verloren.

Ich empfinde es würdelos, wenn die Westfälischen Nachrichten in ihrem Kommentar auf den Kläger Herrn Alfred Wolk, verbal einschlagen. Der Redakteur muss sich fragen lassen, nachdem er in den letzten Jahren mehrmals mit seinen Beiträgen zum Prozess eine, meines Erachtens, einseitige Darstellung in den WN geliefert hat, ob das mit dem Berufsethos eines unabhängigen Journalisten in Einklang zu bringen ist.