Leserbrief von Reinhard Schultz in „Die Glocke“ vom 05. November 2013
Mit tun die Bauinteressenten leid, die glauben mussten, dass sie sich mit ihrer Entscheidung auf sicherem Gelände bewegten. Aber das Gelände war nicht sicher, das hat die Spitze der Gemeindeverwaltung spätestens nach Eröffnung des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht gewusst. Wenn der Bürgermeister seinerzeit ein „Restrisiko“ einräumte, dann ist er auch für dieses Risiko haftbar. Hoch gepokert, total verloren – die Zeche sollte nicht der Steuerzahler berappen.