Fremdenfeindlichkeit

Leserbrief von Reinhard Schultz in den Westfälischen Nachrichten vom 31. Dezember 2014

Wer es gut meint mit der Zukunft von Alverskirchen, der hätte der Mehrzwecklösung zustimmen müssen. In zentraler Lage wäre nicht nur ein modernes Schulzentrum mit Übermittagsbetreuung entstanden, sondern auch ein Gemeindesaal und eine Reihe von Wohnungen für Flüchtlinge. Unterschiedliche Finanzierungsquellen hätten das Projekt möglich gemacht. Ein möglicherweise dauerhafter Leerstand der zentral gelegenen Immobilie und bisherigen Gasthofs Grause wäre vermieden worden.

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Wohnungsbedarfsgutachten: Bestätigung verfehlter kommunalpolitischer Entscheidungen

SPD und Grüne sind zur Vernunft gekommen, stellten die „Westfälischen Nachrichten“ in einem Kommentar vom 29.03.2014 zum Thema „Königskamp“ fest.[1] Ein seltenes Lob aus der Feder des WN-Lokalredakteurs.

Dieses Lob war lange überfällig. War es doch die zu diesem Thema vielgescholtene SPD, die seit Beginn der Diskussion um ein neues Baugebiet in Alverskirchen Vernunft hat walten lassen. Sie hatte sich von Anfang an für die Ausweisung einer dem örtlichen Bedarf angemessenen Fläche ausgesprochen.

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Baugebiet war von Anfang an ein Königskrampf

Leserbrief  von Reinhard Schultz in „Die Glocke“ vom 05. November 2013

Mit tun die Bauinteressenten leid, die glauben mussten, dass sie sich mit ihrer Entscheidung auf sicherem Gelände bewegten. Aber das Gelände war nicht sicher, das hat die Spitze der Gemeindeverwaltung spätestens nach Eröffnung des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht gewusst. Wenn der Bürgermeister seinerzeit ein „Restrisiko“ einräumte, dann ist er auch für dieses Risiko haftbar. Hoch gepokert, total verloren – die Zeche sollte nicht der Steuerzahler berappen.

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Das Dorf immer im Blick

Am 22. Oktober 2013 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten ein Interview zum Baugebiet „Königskamp“:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat das geplante Baugebiet „Königskamp“ gekippt und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil dieser nicht den Vorgaben der übergeordneten Regionalplanung entspreche. Mit dem Kläger Alfred Wolk sprach WN-Redakteurin Michèle Waßmann.

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Bundesverwaltungsgericht stellt Klagebefugnis fest

Mit Beschluss vom 29. Juli 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass Alfred Wolk berechtigt ist, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW die Frage klären zu lassen, ob das Baugebiet „Königskamp“ gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.

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Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht

Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision gegen das im Normenkontrollverfahren „Königskamp“ am 22. November 2012 gefällte Urteil nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde fristgerecht am 07. Januar 2013 Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde ist vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden.

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OVG NRW weist Normenkontrollantrag wegen angeblich fehlender Klagebefugnis ab

Am 22. November 2012 fand die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Baugebietes „Königskamp“ vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster statt. Das OVG wies die Normenkontrollanträge wegen der angeblich fehlenden Klagebefugnis der Kläger ab.

Die „Westfälischen Nachrichten“ verkündeten nach dem Termin vor dem Oberverwaltungsgericht: „Sieg auf ganzer Linie für die Gemeindeverwaltung“.

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SPD verteidigt Position zum „Baugebiet Königskamp“

Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Everswinkel vom 21.09.2012

Die SPD-Fraktion hat sich in ihrer letzten Sitzung ausführlich mit den jüngsten Ereignissen im Bezirks- sowie im Hauptausschuss zum Thema Baugebiet „Königskamp“ beschäftigt. Heute möchten wir uns nicht über das merkwürdige Verständnis zu Demokratie und Bürgerrechten äußern, das einige CDU- und FDP-Mitglieder des Bezirksausschusses an den Tag gelegt haben, heißt es in einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion.

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Abrechnung mit den Klägern

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen wurde eine vorläufige Bilanz des bisherigen Schadens gezogen, der durch die Normenkontrollklagen gegen das Baugebiet „Königskamp“ entstanden ist. Dabei ging es nicht um die Nennung eines Schadensbetrages, sondern um die verbale Abrechnung mit den Klägern.

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