Abrechnung mit den Klägern

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen wurde eine vorläufige Bilanz des bisherigen Schadens gezogen, der durch die Normenkontrollklagen gegen das Baugebiet „Königskamp“ entstanden ist. Dabei ging es nicht um die Nennung eines Schadensbetrages, sondern um die verbale Abrechnung mit den Klägern.

„Westfälische Nachrichten“ vom 06.09.2012: „Vorläufige Schadensbilanz“
Zitat:
Die beiden Kläger wurden im Bezirksausschuss von CDU und FDP verbal hart ins Visier genommen. Vor dem Hintergrund des mehrheitlich getroffenen Ratsbeschlusses pro Baugebiet Königskamp und der Tatsache, dass einer der Kläger Mitglied der SPD-Fraktion ist, „stellt sich mir die Frage nach dem Demokratieverständnis“, merkte Gerd-Holling an. Mehrheitsbeschlüsse sollten akzeptiert werden; „ich sehe es als Ratsmitglied problematisch an, wenn man Ratsbeschlüsse dann attackiert“. Als „kontraproduktiv bewertete David Peikert (FDP) den Klageweg.

Kommentar: CDU und FDP sind hier ganz offensichtlich der Ansicht, mit einem Beschluss, der von der Mehrheit des Gemeinderates getroffen wird, könne auch geltendes Recht gebrochen werden. Diesen Rechtsbruch hat dann jedes Ratsmitglied zu akzeptieren. Wenn nicht, droht zumindest in Everswinkel der „Ausschluss“ aus dem Gemeinderat.

Nicht nur das allgemeine Rechtsempfinden, sondern auch die Gemeindeordnung (GO NRW) verpflichten die Mitglieder des Gemeinderates, Beschlüsse zu fassen, die mit dem geltenden Recht im Einklang stehen. Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, sich gründlich über die Rechtslage zu informieren, wenn ein Beschluss zu fassen ist. Sie sind der Gemeinde für eine rechtswidrige Entscheidung zum Schadenersatz verpflichtet (§ 43 Abs. 4 GO NRW).