Püning 15

Das Grundstück „Püning 15“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel zeigt exemplarisch, wie durch den willkürlichen Umgang mit dem § 34 Abs. 1 BauGB die dem Wohle der Allgemeinheit dienenden Ziele der Raumordnung unterlaufen werden.

Ein in der Vergangenheit von der Bezirksregierung Münster dem Außenbereich zugeordnetes 3.250 qm großes Grundstück[1] wurde nach der Bekundung wirtschaftlicher Interessen durch einen Investor zu einem „Innenbereichsgrundstück“ deklariert und die Bebauung mit Wohnhäusern ohne das Aufstellen eines Bebauungsplanes ermöglicht.

Gegen die zu Lasten der Natur gehende rechtswidrige Ausweisung einer neuen Siedlungsfläche im Außenbereich, richteten sich eine Reihe von Beschwerden und Leserbriefe:

Beschwerden/Petitionen

    1. Beschwerde an den Rat der Gemeinde Everswinkel
    2. Kommunalaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Münster
    3. Petiton an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
    4. Nachtrag I zur Petition an den Landtag
    5. Nachtrag II zur Petiton an den Landtag

Leserbriefe

20.04.2016: Willkürliche politische Entscheidung
27.04.2016: Keine Ahnung von der (Trag-)Weite der Fehlentscheidung
27.04.2016: Verzicht auf kommunale Planungshoheit
30.04.2016: Planung nicht entscheidungsreif
03.05.2016: Blindes Vertrauen in Verwaltung und Bürgermeister
04.05.2016: Versuch der Diffamierung
13.05.2016: Anschein alter Seilschaften
31.05.2026: Abgesprochene Sache durch gute Parteifreunde
03.06.2016: Nicht zum Ja-Sager der Verwaltung gewählt
10.06.2016: Kostspielige Beratungsresistenz der CDU
16.06.2016: Versuchte Rechtfertigung
16.06.2016: Es herrscht ein Klima der Angst
24.09.2016: Vertrauensbruch durch Bürgermeister
30.09.2016: Fakten beharrlich ignorieren

[1] Siehe hierzu insbesondere die eindeutige Aussage in der Niederschrift der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen vom 23. November 2004.