Nicht zum Ja-Sager der Gemeindeverwaltung gewählt

Leserbrief von Marion Schniggendiller in den Westfälischen Nachrichten vom 03. Mai 2016.

Mit einiger Verwunderung habe ich den Leserbrief des Fraktionssprechers Dirk Folker (CDU) zur Kenntnis genommen, glänzte er doch in der Sache selbst (Bauplanung Püning 15) durch inhaltliche Leere, gab jedoch den Unmut der CDU ob des Rechtes auf Informations-/ und Meinungsfreiheit preis.

Ja, Herr Folker, ich habe mir das Recht herausgenommen den Haushalt durchzusehen und zu analysieren. Der Haushalt ist öffentlich, er wird von uns Bürgerinnen und Bürgern finanziert. Und ja, Herr Folker, auch wenn sie es nicht glauben mögen, ich kann selber denken und spreche in meinen Leserbriefen grundsätzlich für mich selbst. Das zu akzeptieren sollte auch für Sie zum demokratischen Werteverständnis gehören.

Ihre Einstellung zum ehrenamtlichen Hobby eines Kommunalpolitikers, wie Sie es nennen, ist bemerkenswert. Sie sind nicht zum „Ja-Sager“ unserer Gemeindeverwaltung gewählt, sondern als deren Aufsichtsrat, und damit sind Sie für die Bürgerschaft da und haben eine Verantwortung übertragen bekommen, die im Übrigen auch honoriert wird. Dieser Verantwortung werden Sie im vorliegenden Fall nicht gerecht. Zu Ihrem Vorwurf, ich würde einer politischen Diskussion aus dem Wege gehen wollen, sei Ihnen gesagt, dass der Ausschuss an relevanter Stelle nicht geöffnet wurde, eine Einlassung meinerseits war daher nicht möglich.

Zum Leserbrief des Fraktionssprechers der FDP, Peter Friedrich: Die gebetsmühlenartige Wiederholung, Püning 15 sei ein gesetzeskonformes Bauprojekt, macht die Sache nicht besser. Auf das Paragrafen-Konvolut will ich auch nicht wiederholt eingehen. Andere Leserbriefschreiber haben schon mehr als deutlich gemacht, dass der § 34 BauGB nicht greift und Ihre Einlassung sowie die von Herrn Folker ad absurdum geführt. Bauamtsleiter Norbert Reher gab in der letzten Ausschusssitzung zu, dass dort noch eine Vielzahl an Häusern entstehen soll, hinter der Ortsgrenze, versteht sich! Die Rechtslage ist unsauber, auch § 35 BauGB spricht dagegen. Hier ist ganz klar eine neue Splittersiedlung geplant.

Und nein, Herr Friedrich, die Intention von Bündnis 90/Grünen ist im vorliegenden Fall an einer rechtlich sauberen Lösung interessiert gemäß dem Tenor von Fraktionssprecher Karl Stelthove. Aber wo kein Kläger, da bekanntlich auch kein Richter. Diese These scheint in unserer Gemeinde zur traurigen Methodik zu werden. Nicht wenige Alverskirchener Bürgerinnen und Bürger bedanken sich aber bei Ihnen, dass Sie uns auf die diesem Wege darüber informieren, hier in außerörtlicher Randlage, Wohnraum für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive schaffen zu wollen. So werden wir hier vor Ort nicht vor vollendete Tatsachen gestellt, so wie es bekannter weise anderen Bürgern in unserer Gemeinde ergangen ist.