Vertrauensbruch durch Bürgermeister

Leserbrief von Alfred Wolk in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 27. September 2016 und in „Die Glocke“ vom 24. September 2016.

Petitionen sind ein Element direkter Demokratie und ein wichtiger Bestandteil unseres parlamentarischen Systems. Artikel 17 des Grundgesetzes regelt, dass sich Jedermann einzeln oder in Gemeinschaften mit anderen mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden kann. Dieses „Petitionsgrundrecht“ setzt voraus, dass die notwendige Vertrauensbeziehung zwischen Petent und Parlament insbesondere durch den Schutz personenbezogener Daten gewahrt bleibt. Zu den schützenswerten personenbezogenen Daten gehören vor allem die Namen der Petenten in einem Petitionsverfahren.

Auch dem Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel ist als Juristen und ehemaligem Assistenten des Warendorfer Landrats selbstverständlich bekannt, dass Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses und personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln sind. Trotzdem hat Bürgermeister Seidel im öffentlichen Teil der Sitzung des Planungsausschusses nicht nur seinen „Unmut“ über eine Petition zur Bebauung des Grundstücks Püning 15 zum Ausdruck gebracht, sondern auch über Inhalte des laufenden Petitionsverfahrens berichtet und die Namen der Petenten genannt.

Mit der vorsätzlichen Veröffentlichung von Informationen aus dem noch nicht abgeschlossenen Petitionsverfahren und der Bekanntgabe der Namen der Unterzeichner der Petition hat Herr Seidel einen eklatanten Vertrauensbruch gegenüber dem Petitionsausschuss begangen und in grober Weise seine Dienstpflichten als Bürgermeister verletzt.

Das Verhalten des Bürgermeisters zeugt nicht nur von einem schlechten Stil im Umgang mit schutzwürdigen Informationen. Es offenbart sich hier erneut, wie perfide mit kritischen Bürgern umgegangen wird, die sich für den Erhalt der dörflichen Struktur des lebens- und liebenswerten Ortsteils Alverskirchen und den Schutz der Natur einsetzen.