In einem Leserbrief äußert sich Peter Pannhorst am 06. April 2017 in der Tageszeitung „Die Glocke“ zum Verhalten der CDU-Fraktion zur Nominierung von Marion Schniggeniller als stellvertretende sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Jugend und Familien.
Kategorie: Merkwürdiges
Ehrenamt nur nach Gesinnungstest
Intention der Gemeindeordnung NRW
Laut Gemeindeordnung ist für die Mitwirkung im Gemeinderat oder in kommunalpolitischen Ausschüssen lediglich die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung. Ein besonderer Befähigungsnachweis ist für die kommunalpolitische Tätigkeit nicht erforderlich. Mitmachen kann also grundsätzlich jeder Volljährige, der sich für Kommunalpolitik interessiert und sich ehrenamtlich für seine Mitbürger engagieren möchte. Anstelle eines gewählten Ratsmitgliedes können auch sachkundige Bürgerinnen oder Bürger in einen Ausschuss entsandt werden. Sie ersetzen dann ein Ratsmitglied mit vollem Rede- und Stimmrecht in dem Ausschuss, in den sie entsandt werden.
Beschädigung des Ehrenamtes
Zu dem skandalösen Verhalten der CDU-Fraktion im Hauptausschuss der Gemeinde Everswinkel bei der Abstimmung über die Berufung von Marion Schniggendiller als sachkundige Bürgerin in den Ausschuss für Familien und Soziales wurde von Helga- Trümper-Wolk ein Leserbrief an die Westfälischen Nachrichten übersandt.[1]
Tyrannei der Mehrheit
Die CDU-Fraktion der Gemeinde Everswinkel verweigerte in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses die Zustimmung der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Berufung von Marion Schniggendiller als sachkundige Bürgerin in den Ausschuss für Familien und Soziales.