Ehrenamt nur nach Gesinnungstest

Intention der Gemeindeordnung NRW

Laut Gemeindeordnung ist für die Mitwirkung im Gemeinderat oder in kommunalpolitischen Ausschüssen lediglich die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung. Ein besonderer Befähigungsnachweis ist für die kommunalpolitische Tätigkeit nicht erforderlich. Mitmachen kann also grundsätzlich jeder Volljährige, der sich für Kommunalpolitik interessiert und sich ehrenamtlich für seine Mitbürger engagieren möchte. Anstelle eines gewählten Ratsmitgliedes können auch sachkundige Bürgerinnen oder Bürger in einen Ausschuss entsandt werden. Sie ersetzen dann ein Ratsmitglied mit vollem Rede- und Stimmrecht in dem Ausschuss, in den sie entsandt werden.

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