Diffamierung der obersten Verwaltungsgerichte

In einem am 21.07.2017 in den „Westfälischen Nachrichten“ veröffentlichten Leserbrief unter dem Titel „Grotesk anmutender Angriff“ bringt ein Bürger seinen Unmut über das Kommunalverfassungsrecht im Allgemeinen und die Rechtsprechung der obersten Verwaltungsgerichte im Besonderen zum Ausdruck und macht sich dabei auch Gedanken um die Zukunft Alverskirchens.

Im Folgenden einige Anmerkungen zu dem oben genannten Leserbrief.

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Ehrenamt nur nach Gesinnungstest

Intention der Gemeindeordnung NRW

Laut Gemeindeordnung ist für die Mitwirkung im Gemeinderat oder in kommunalpolitischen Ausschüssen lediglich die Vollendung des 18. Lebensjahres Voraussetzung. Ein besonderer Befähigungsnachweis ist für die kommunalpolitische Tätigkeit nicht erforderlich. Mitmachen kann also grundsätzlich jeder Volljährige, der sich für Kommunalpolitik interessiert und sich ehrenamtlich für seine Mitbürger engagieren möchte. Anstelle eines gewählten Ratsmitgliedes können auch sachkundige Bürgerinnen oder Bürger in einen Ausschuss entsandt werden. Sie ersetzen dann ein Ratsmitglied mit vollem Rede- und Stimmrecht in dem Ausschuss, in den sie entsandt werden.

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