Das OVG-Urteil zum „Königskamp“ nahm Frank Winkler (Bündnis 90/Die Grünen) zum Anlass, um in einem Leserbrief der „Westfälischen Nachrichten“ vom 25. Oktober 2013 erneut die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts anzumahnen.
Autor: Alfred Wolk
Das Dorf immer im Blick
Am 22. Oktober 2013 veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten ein Interview zum Baugebiet „Königskamp“:
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat das geplante Baugebiet „Königskamp“ gekippt und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil dieser nicht den Vorgaben der übergeordneten Regionalplanung entspreche. Mit dem Kläger Alfred Wolk sprach WN-Redakteurin Michèle Waßmann.
Bebauungsplan am Wohnbedarf orientieren
Leserbrief von Hans Blomenkemper in den Westfälischen Nachrichten vom 22.10.2013.
Die persönlichen Angriffe gegen Alfred Wolk in der Berichterstattung über die Gerichtsverhandlung zum Königskamp entlarvt Hans Blomenkemper als Ablenkungsmanöver. Es soll offensichtlich verschleiert werden, dass Verwaltung und Kommunalpolitiker für die rechtswidrige Entscheidung verantwortlich sind.
Bürger hat sein Recht in Anspruch genommen
Leserbrief von Gundi Grabenmeier in den Westfälischen Nachrichten vom 22. Oktober 2013.
Die Ausführungen in dem Artikel „Das große Entsetzen“ und in dem Kommentar „Europa endet in Alverskirchen“ in den Westfälischen Nachrichten vom 19.10.2013 hält Gundi Grabenmeier für unvereinbar mit dem Berufsethos eines seriösen Journalisten.
OVG NRW hebt Bebauungsplan „Königskamp“ auf
Am 18.10.2013 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan Nr. 52 „ Königskamp“ der Gemeinde
Everswinkel für unwirksam erklärt.
Das Gericht stellt fest, dass die Gemeinde Everswinkel mit der Ausweisung eines überdimensionierten Baugebietes im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.
Bundesverwaltungsgericht stellt Klagebefugnis fest
Mit Beschluss vom 29. Juli 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass Alfred Wolk berechtigt ist, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW die Frage klären zu lassen, ob das Baugebiet „Königskamp“ gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.
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Bedenkliches Rechts- und Demokratieverständnis
Leserbrief von Hanns Trainer in den Westfälischen Nachrichten vom 20. Februar 2013.
Hanns Trainer reagiert auf den Leserbrief mit dem Titel „Untragbar als Ratsmitglied“ von Dr. Horst Eggersmann in den Westfälischen Nachrichten vom 13. Februar 2013. Rechtsanwalt Dr. Eggersmann vertritt die Ansicht, ein Ratsmitglied dürfe einen mehrheitlich gefassten Beschluss gerichtlich nicht überprüfen lassen.
Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht
Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision gegen das im Normenkontrollverfahren „Königskamp“ am 22. November 2012 gefällte Urteil nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision wurde fristgerecht am 07. Januar 2013 Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde ist vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden.
Aussagen des OVG waren durchaus differenzierter
Leserbrief von Hanns Trainer in den Westfälischen Nachrichten vom 29. November 2012.
Mehr Niveau der journalistischen Berichterstattung zum Thema „Königskamp“ wird von Hanns Trainer angemahnt. Mehr Objektivität und weniger Journalismus unterhalb der Gürtellinie sind seine Forderungen.
OVG NRW weist Normenkontrollantrag wegen angeblich fehlender Klagebefugnis ab
Am 22. November 2012 fand die mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Baugebietes „Königskamp“ vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster statt. Das OVG wies die Normenkontrollanträge wegen der angeblich fehlenden Klagebefugnis der Kläger ab.
Die „Westfälischen Nachrichten“ verkündeten nach dem Termin vor dem Oberverwaltungsgericht: „Sieg auf ganzer Linie für die Gemeindeverwaltung“.