Aus der Sicht des Bürgermeisters ist es in Anbetracht der geradezu als katastrophal zu bezeichnenden gemeindlichen Haushaltslage verständlich, durch den Verkauf von Baugrundstücken möglichst rasch liquide Mittel zu beschaffen. Dies rechtfertigt aber weder den Ausverkauf der Natur noch ein rechtswidriges Verwaltungshandeln. Und es rechtfertigt ebenso wenig einen unsachlichen Umgang mit einzelnen Gemeinderatsmitgliedern.
Schlagwort: Flächenreduzierung
Siedlungsflächen werden rücksichtslos ausgewiesen
Über die Beratungen zur möglichen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Königskamp III“ veröffentlichte „Die Glocke“ am 09. März 2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
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Alverskirchen: Wunschgrundstück für Jedermann
„Ich werde alles Mögliche tun, damit auch in Zukunft Alverskirchener, Everswinkeler, Telgter, Münsteraner – und wo sie auch herkommen- hier ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können.“[1] Mit diesen markigen Worten machte der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel bei der Beratung um die Ausweisung einer weiteren Siedlungsfläche im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen noch einmal deutlich, dass er nach wie vor nicht gewillt ist, die raumordnerischen Zielsetzungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans zu akzeptieren.
Abwendung von einer flächensparenden Siedlungspolitik
„Natürlich wird es in Zukunft wieder möglich sein, in kleineren Kommunen Wohngebiete und Gewerbeflächen auszuweisen.“[1] Mit dieser populistischen Aussage versuchte der Vorsitzende des FDP-Kreisverbandes Warendorf auf dem Neujahrsempfang seiner Partei zu punkten. Die schwarz-gelbe Landesregierung werde „bedarfsgerechte Entwicklungsmöglichkeiten“ für Orte wie Alverskirchen schaffen und auch dem „Königskamp“ Perspektiven geben.
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Entfesselungspaket II: Landesregierung völlig mutlos
Rückschritt per Kabinettsbeschluss
Eine Politik der Nachhaltigkeit, die auch unseren Enkelkindern und deren Nachkommen ein Leben in Würde und Erträglichkeit auf diesem Planeten ermöglicht, erfordert Mut. Sie erfordert Mut, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass der schier unersättliche Ressourcenverbrauch mit Blick auf künftige Generationen begrenzt wird.
Dieser Mut fehlt der aktuellen schwarz-gelben Landesregierung in Nordrhein-Westfalen völlig. Statt beispielsweise die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Bemühungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs fortzuführen und möglichst zu forcieren, vollzieht sie ein umweltpolitisches Rollback.
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Die Ziele für 2018 sind klar
Geht es nach dem Willen des Bürgermeisters und der Merhheit der Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel, so lautet auch für 2018 ganz offensichtlich der Leitspruch: „Ich verwüste die Erde, also bin ich“[1].
In den Reden anlässlich der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts für das kommende Haushaltsjahr hatte die Ausweisung weiterer Baugebiete oberste Priorität.[2] Der Bürgermeister habe sich mit Unterstützung einiger Kommunalpolitiker bereits auf den Weg gemacht, um nach geeigneten Grundstücken Ausschau zu halten und mit Eigentümern zu verhandeln. [3]
Im Kreis Warendorf wird zu viel gebaut
Bürger werden für dumm verkauft
Bekanntlich hat das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW im Oktober 2013 den Bebauungsplan „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel aufgehoben, da mit ihm gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen wurde. In der schriftlichen Urteilsbegründung haben die Richter versucht, der Verwaltung und den Kommunalpolitikern die Sinnhaftigkeit der im Regionalplan verankerten raumordnerischen Bestimmungen, mit denen eine Zersiedelung der Landschaft verhindert und dem Flächenfraß Einhalt geboten werden soll, zu verdeutlichen.
Verbietet das Bauen!
Auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten sich am Montag, den 20.03.2017 zahlreiche Interessierte im Gasthof Grause zu einem spannenden Vortrag des Autors und Bauexperten Daniel Fuhrhop eingefunden. Unter dem plakativen Motto seiner Streitschrift „Verbietet das Bauen!“ referierte der bekannte Buchautor fachkompetent seine Ideen und Vorschläge, wie man der grassierenden Neubauwut in Deutschland sinnvoll Grenzen setzen könne. „Man muss eigentlich gar nichts verbieten“ meinte er. Es reiche aus, wenn mit intelligenten, gezielt eingesetzten Werkzeugen Neubauten zukünftig zunehmend überflüssig gemacht werden.
Raumplanung auf Bundesebene
Gemäß Art. 75 (1) 4 des Grundgesetzes besitzt der Bund eine Rahmenkompetenz für die Raumordnung. Entsprechend enthält das Raumordnungsgesetz (ROG) auf Bundesebene Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung.[1])