Am 18.10.2013 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan Nr. 52 „ Königskamp“ der Gemeinde
Everswinkel für unwirksam erklärt.
Das Gericht stellt fest, dass die Gemeinde Everswinkel mit der Ausweisung eines überdimensionierten Baugebietes im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.