Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist auch im Münsterland eines der gravierendsten Umweltprobleme und bedroht Natur und Landwirtschaft ebenso wie die Lebensqualität in unserer Heimat. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu unfassbar, dass der Landrat des Kreises Warendorf gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung Münster für eine Forcierung des Flächenverbrauchs und damit zugleich für mehr Naturzerstörung plädiert.[1]
Aufgrund der jahrzehntelangen zu geringen Geburtenrate kommt das Statistische Landesamt in einer aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung zu dem Ergebnis, dass die natürliche Bevölkerungsentwicklung im Kreis Warendorf stark rückläufig sein wird und damit in den nächsten Jahren weniger Siedlungsfläche als bisher erforderlich ist.[2]
So wird beispielsweise die Bevölkerung der Gemeinde Everswinkel bis zum Jahr 2045 voraussichtlich um 400 Einwohner schrumpfen.[3] Dementsprechend ist die Ausweisung neuer Siedlungsflächen, wie vom Landrat gefordert, keineswegs notwendig. Obwohl bereits aktuell ein erheblicher Wohnungsüberhang vorhanden ist, werden trotzdem allen Kommunen von der Bezirksregierung fiktiv berechnete Siedlungsflächen zugewiesen.
Die Gemeinden des Münsterlandes erhalten im Rahmen der aktuellen Regionalplanänderung also keineswegs zu wenig Siedlungsfläche. Im Gegenteil, sie erhalten Flächenpotenziale, die weit über dem tatsächlichen Bedarf liegen.
Um die Vielfalt unseres Lebensraumes und die Identität des Münsterlandes zu bewahren, sollten der Landrat und die Bezirksregierung dafür eintreten, die Landschaft zu bewahren statt die Zukunft zu verbauen.
Vertiefend siehe: Regionalplan Münsterland
[1] Siehe Tageszeitung „Die Glocke“ vom 04. Mai 2023: Wie viele Einwohner hat der Kreis Warendorf wirklich?
[2] Lt. Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes wird sich die Bevölkerung des Kreises Warendorf bis 2045 um 10.600 Einwohner verringern.
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW): Bevölkerungsentwicklung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens 2021 bis 2050, Seite 54 bis 57.
[3] Ebenda.