Der für das Münsterland geltende Regionalplan umfasst die Fläche von 66 Städten und Gemeinden in einer Gesamtgröße von 5.943 qkm. Das Plangebiet Münsterland besteht aus den Kreisen Borken (mit 17 Gemeinden), Coesfeld (mit 11 Gemeinden), Steinfurt (mit 24 Gemeinden) und Warendorf (mit 13 Gemeinden) sowie der kreisfreien Stadt Münster.
Der Regionalrat hat mit Beschluss vom 16.12.2019 die Bezirksregierung Münster beauftragt, ein Änderungsverfahren des seit 2014 gültigen Regionalplans Münsterland durchzuführen.[1]
Zur Begründung des Änderungsverfahrens heißt es in der Beschlussvorlage:
„Nicht zuletzt aufgrund einer weiterhin sehr dynamischen Wirtschaftsentwicklung und attraktiver Wohnstandorte sehen sich die Kommunen des Münsterlandes mit einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohn- und Wirtschaftsflächen konfrontiert.“[2]
Mit der Änderung des Regionalplans soll für die Kommunen der „Spielraum“ für den Zugriff auf mögliche Siedlungs- und Gewerbeflächenpotenziale erleichtert werden.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens wurden auf dieser Internetseite eine Reihe kritischer Beiträge veröffentlicht, die nachfolgend in chronologischer Reihenfolge aufgeführt sind (die Liste wird fortlaufend ergänzt).
14.05.2022
Bürgermeister verweigert Dialog mit Dorfbewohnern
17.05.2022
Perfide Kriegsrhetorik
2022-08-14
Schutzauftrag des Grundgesetzes auch in Alverskirchen endlich ernst nehmen
2022-08-24
Politische Kultur in Everswinkel verbesserungsbedürftig
2022-012-08
Regionalplanänderung: Offensive für mehr Flächenverbrauch
2023-03-18
Regionalplan Münsterland: Anspruch und Wirklichkeit
2023-04-12
Regionalplanänderung entpuppt sich als Schreckgespenst für Alverskirchen
2023-04-29
Gewerbeflächen Everswinkel: Klotzen statt kleckern
2023-08-12
Regionalplan forciert Wettbewerb zwischen schrumpfenden Kommunen
2023-08-13
Mehr als 200 Landwirten im Münsterland wird die Existenzgrundlage entzogen
2023-09-09
Regionalplan: Petitionen abgelehnt
[1] Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.
[2] Bezirksregierung Münster, Regionalplanungsbehörde: Anpassungen des Regionalplans Münsterland an den Landesentwicklungsplan NRW, TOP 5 der Sitzung des Regionalrats am 16. Dezember 2019, Seite 2.