Vom Schwinden der Rechtsstaatlichkeit in Everswinkel

Die Gemeinde Everswinkel hat in den letzten Jahrzehnten bei der Ausweisung von Baugebieten im Ortsteil Alverskirchen immer wieder ungeniert raumordnerische Bestimmungen sowohl des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen als auch des Regionalplans Münsterland missachtet. Es wurde sozusagen zur Regel gegen geltende Regeln zu verstoßen.

Dieser „liebgewonnenen Tradition“ fühlen sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker offensichtlich weiterhin verpflichtet und wollen bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp III“ scheinbar die bisherigen Rechtsbrüche konsequent fortsetzen.

Nach aktuell geltendem Recht dürfen in sogenannten Eigenentwicklungsortsteilen wie Alverskirchen (weniger als 2.000 Einwohner) zusätzliche Siedlungsflächen nur für den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung ausgewiesen werden. Mit dieser gesetzlichen Bestimmung soll vor allem eine Zersiedelung der Landschaft verhindert werden.

Der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker der Gemeinde Everswinkel wollen auch in Zukunft dieses in den Raumordnungsplänen verankerte Ziel der Raumordnung nicht akzeptieren.

In der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen betonte der Bürgermeister nachdrücklich, dass er kein Verständnis für die Bestimmungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans habe. Er könne nicht nachvollziehen, dass in Münster nach Belieben gebaut werden kann und in Alverskirchen die Beschränkungen des Regionalplans gelten.

„Ich werde alles dafür tun, dass jeder, der will, in Alverskirchen bauen kann.“ Dabei sei es egal, aus welchem Ort der Region der Bauinteressent komme.[1] Mit diesen Ausführungen unterstrich der Bürgermeister erneut eindrucksvoll sein Rechtsverständnis im Umgang mit aktuell geltenden Bestimmungen, die dem Schutz der Natur und damit dem Allgemeinwohl dienen.

Die Vertreter von FDP und CDU machten sich ebenfalls für mehr Flächenverbrauch im Ortsteil Alverskirchen stark. So wies der Fraktionsvorsitzende der FDP darauf hin, dass Everswinkel zur boomenden Stadtregion Münster gehöre und Alverskirchen durch die Ausweisung weiterer Siedlungsfläche davon profitieren müsse.[2] Der Fraktionsvorsitzende der CDU hob hervor, dass seine Partei weitere Baugebiete in Alverskirchen wolle.[3]

Sowohl der Bürgermeister als auch die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP warben damit mehr oder weniger unverhohlen für die von der schwarz-gelben Landesregierung ausgegebene Parole „Ökonomie vor Ökologie“.

Allerdings ist unabhängig von den angestrebten politischen Zielsetzungen eine Missachtung der rechtsstaatlichen Prinzipien in keinem Fall gerechtfertigt. Mit anderen Worten: Auch die Gemeinde Everswinkel hat die für den Ortsteil Alverskirchen aktuell gelten Bestimmungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans zu beachten.

Die Bewohner Alverskirchens haben einen Anspruch darauf, dass sich Verwaltung und Kommunalpolitiker dem Ziel der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit verpflichtet fühlen und das Dorf inmitten der Münsterländer Parklandschaft nicht kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen geopfert wird.

 

[1] Bürgermeister Seidel in der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen am 01.03.2017.
[2] Fraktionsvorsitzender der FDP im Rat der Gemeinde Everswinkel, Peter Friedrich, in der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen am 01.03.2018.
[3] Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Gemeinde Everswinkel, Dirk Folkert, in der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen am 01.03.2018.