Leserbrief von Alfred Wolk in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 16. Juni 2016.
Herr Ludger Klaverkamp unternimmt in seinem Leserbrief den verständlichen Versuch, das Fehlerverhalten der CDU in Sachen „Püning 15“ zu rechtfertigen. Seine Aussagen, ändern aber nichts an der Tatsache, dass CDU und FDP im Planungsausschuss einem Bauvorhaben zugestimmt haben ohne die rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Nach Aussage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Folker hat die CDU zugstimmt, ohne Kenntnis der rechtlichen Grundlagen.
Dieses Verhalten wird merkwürdigerweise nun im Nachhinein damit legitimiert, dass viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus beiden Ortsteilen sich der CDU gegenüber für eine Bebauung an dieser Stelle ausgesprochen haben sollen. Die rechtliche Zulässigkeit der Wohnbebauung Püning 15 ist ebenso wie im Fall Königskamp aber nicht von der Zustimmung der Bevölkerung, sondern von raumordnerischen Zielsetzungen abhängig. Sollte es im Einzelfall rechtliche Unstimmigkeiten geben, können diese nur in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgeräumt werden.
Nun auf die Duldung des eigenen Fehlverhaltens durch die Bezirksregierung Münster zu hoffen, stellt lediglich den verzweifelten Versuch dar, erneut die altbewährten Kontakte auf höherer Ebene in Anspruch zu nehmen, getreu nach dem Motto, „man kennt sich und man hilft sich“. Vermutlich wird die Bezirksregierung alibimäßig im „Fall Püning 15“ einige kritische Anmerkungen machen, letztlich aber keine Einwendungen erheben.
So hat die Bezirksregierung in einer Stellungnahme zum Wohnungsbedarfsgutachten zur Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ festgestellt, dass dem Ansinnen der Regionalplanung nicht Rechnung getragen wird. Das Gutachten entspreche eher den marktwirtschaftlichen Realitäten des Wohnungsmarktes. Den siedlungsstrukturellen Entwicklungszielen werde damit nicht nachgekommen. Trotz dieses Hinweises auf den erneuten Verstoß gegen die raumordnerischen Zielsetzungen durch die Gemeinde Everswinkel, hat die Bezirksregierung das Gutachten akzeptiert.
Deutlicher kann die Bezirksregierung kaum zum Ausdruck bringen, dass im Einzel- fall eher eine politisch motivierte, denn eine rechtlich fundierte Entscheidung ge- troffen wird. Dies dürfte auch im Fall „Püning 15“ kaum anders zu erwarten sein.