In der deutschen Landes- und Regionalplanung wird zur Steuerung der regionalen Siedlungsentwicklung zwischen Gemeinden mit verstärkter Siedlungsentwicklung und Ortsteilen, die auf Eigenentwicklung beschränkt sind, differenziert. Hierbei bedeutet Eigenentwicklung, dass eine Gemeinde die Ausweisung neuer Baugebiete nur so weit vornehmen kann, wie es für den örtlichen Bedarf erforderlich ist.
Die Begrenzung von zusätzlichen Bauflächen auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung wird aus einer Reihe von Gründen angestrebt:
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- das Siedlungswachstum in kleinen Ortsteilen verursacht aufgrund der zumeist geringen Dichten einem überproportional hohen Flächenverbrauch,
- die Ausweisung zusätzlicher Siedlungsfläche bringt in peripheren Ortsteilen einen starken Anstieg des Individualverkehrs mit sich,
- gewachsene Strukturen und Identitäten werden durch die Ausweisung immer neuer Baugebiete zerstört und verringern die Attraktivität der im naturnahen Freiraum gelegenen Dörfer,
- der Rückgang der natürlichen Bevölkerung insbesondere im ländlichen Bereich führt durch die Ausweisung überdimensionierter Beugebiete zu einem naturzerstörerischen Wettbewerb um Einwohner zwischen den Kommunen.
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Die „Eigenentwicklung“ ist grundsätzlich ein wirksames Instrument zur Steuerung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Die Wirksamkeit setzt allerdings eine Operationalsierung des Begriffs Eigenentwicklung ebenso voraus, wie die Beseitigung der nach wie vor bestehenden eklatanten Vollzugsdefizite bei der Anwendung dieses raumordnerischen Prinzips.
Somit wird es nur in Regionen mit einer politisch starken Regionalplanung möglich sein, dieses Instrument wirksam einzusetzen.
weiterführende Links:
Naturschutzbund Deutschland (NABU): Wettbewerb um Einwohner – versus Regionalplanung“
Ziel der Festsetzung auf Eigenentwicklung
Ausweisung überdimensionierter Baugebiete