Erneut fordert der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel die dem Schutz der Natur und dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Bestimmungen des Landesentwicklungsplans außer Kraft zu setzen. [1]
Um den in der Vergangenheit stark angestiegenen Flächenverbrauch zu stoppen und eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, wurde mit Zustimmung der Mehrheit der Kommunal- und Landespolitiker die Ausweisung neuer Baugebiete in Orten unter 2.000 Einwohnern auf den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung beschränkt. Mit dieser sowohl im Landesentwicklungsplan NRW als auch im Regionalplan Münsterland seit langem verankerten Bestimmung soll die weitere Siedlungstätigkeit auf die zentralen Orte, wie z. B. den Ortsteil Everswinkel gelenkt werden.
Trotz der eindeutigen Bestimmungen hat die Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen in den vergangenen Jahren immer wieder rechtswidrig überdimensionierte Baugebiete ausgewiesen. Die Bebauung der bisher im Freiraum gelegenen Flächen mit überwiegend Einfamilienhäusern hat in Folge der geringen Siedlungsdichte zu einem überproportionalen Anstieg des Flächenverbrauchs geführt.
Der Antrag des Bürgermeisters der Gemeinde Everswinkel, die raumordnersichen Bestimmungen des Landesentwicklungsplans aufzuheben, bedeutet daher nichts anderes, als in Zukunft noch stärker als bisher die Münsterländer Parklandschaft zu zersiedeln und die dörflichen Strukturen zu zerstören. Mit anderen Worten: Es soll ein Ausverkauf der Natur zu Lasten der nachfolgenden Generationen erfolgen. Das gesamtgesellschaftlich anerkannte Ziel, die Anspruchnahme der Natur für weitere Siedlungs- und Verkehrsfläche zu reduzieren, kann auf diese Weise nicht erreicht werden.
Mit der Forderung der Gemeinde Everswinkel, den Flächenverbrauch zukünftig zu forcieren statt zu reduzieren, wird nicht nur erneut die strukturelle Respektlosigkeit gegenüber der Natur zum Ausdruck gebracht. Vor dem Hintergrund der erst kürzlich von der Gemeindeverwaltung angekündigten Erstellung eines Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts unter Beteiligung der Bürger, stellt die Forderung des Bürgermeisters auch eine Respektlosigkeit gegenüber der Everswinkeler und Alverskirchener Bevölkerung dar.
Welchen Sinn macht eigentlich die Beteiligung der Bevölkerung an einem zukunftsorientierten Ortsenwicklungskonzept, wenn der Bürgermeister bereits vor Beginn des Verfahrens das Ergebnis des Beratungsprozesses selbstherrlich festlegt. Ohne die Beteiligung der Bürger fordert der Bürgermeister die Landesregierung auf, den Landesentwicklungsplan zu ändern, damit auch im Ortsteil Alverskirchen zukünftig uneingeschränkt auf Kosten der Natur weitere Siedlungsflächen ausgewiesen werden können.
Nachhaltige Kommunalpolitik unter Beteiligung der Bürger sieht sicherlich anders aus.
[1] Westfälischen Nachrichten vom 26.08.2017: Einsatz für Verbundschule und mehr Bauland.