Wünsche formuliert: Ausverkauf der Natur soll auf jeden Fall fortgesetzt werden

 Mit dem Wunsch, weiterhin im bisherigen Freiraum zusätzliche Siedlungsfläche ausweisen zu können, waren unmittelbar nach dem OVG-Urteil Vertreter der Gemeinde Everswinkel an die Bezirksregierung herangetreten. Die Bezirksregierung sei „sehr konstruktiv“ und „habe Lösungswege“ aufgezeigt. [1]

Seitdem werden konsequent parallel zwei Optionen verfolgt:

  • Möglichst rasche Bebauung des „Königskamps“ mit Hilfe entsprechend „angepasster Bevölkerungsprognosen“ [2] in zwei kleineren Bauabschnitten, statt – wie ursprünglich geplant – in einem großen.
  • Änderung der Bestimmungen im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan, um auch langfristig die bisher betriebene „Kirchturmpolitik“ fortsetzen zu können.

„Königskamp“ für Münsteraner Bürger

Nachdem bereits für etwa die Hälfte der ursprünglich ausgewiesenen Baufläche „Königskamp“ ein Weg gefunden wurde, „um eine pragmatische Lösung zu realisieren“ [3], ist es nach wie vor das erklärte Ziel von Verwaltung und der Mehrheit der Kommunalpolitiker, insbesondere Münsteraner Bürgern preiswertes Bauland in Alverskirchen anzubieten.

Unter der Überschrift „Wünsche formuliert“ wird in den Westfälischen Nachrichten der Vorsitzende der CDU Alverskirchen zitiert: „Wir sollten die Tatsache, dass wir im Speckgürtel von Münster liegen, intensiv nutzen können. Wir könnten Menschen, die  in Münster arbeiten, sich aber Münsteraner Grundstücke nicht erlauben können, attraktive Baugrundstücke anbieten“. [4]

Auch der Everswinkeler Bürgermeister möchte mit dem Ausverkauf der Natur in Alverskirchen zur Lösung des Wohnraumproblems der Stadt Münster beitragen. Deshalb hat er sich mit einem Schreiben an das Bauministerium des Landes NRW gewandt und darum gebeten, dass Ortsteile wie Alverskirchen dem „Allgemeinen Siedlungsbereich“ zugeordnet werden. Der bisher noch unbebaute Teil des Königskamps könne „als Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfs in Münster“ genutzt werden. [5] Die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplans wäre sofort möglich, „wenn der Regionalplan und der Landesentwicklungsplan es zuließen.“ [6]

Mit „angepassten“ Prognosen weiter machen wie bisher

Die intensiven Bemühungen haben bisher allerdings nicht zu einer Änderung der Raumordnungspläne geführt. „Nichts desto trotz halten wir es für sinnvoll und notwendig …in die Planungen für einen neuen Abschnitt im Königskamp einzusteigen. Einstieg bedeutet hier im ersten Schritt: Anpassung der Bevölkerungsprognosen … Die Vorgaben durch den Landesentwicklungsplan, die ich für falsch halte, sind hier sehr eng. Daher bleibt uns nur der kostspielige Weg mit vielen Gutachten alle Auflagen zu erfüllen“. [7]

Der Fraktionsvorsitzende der Everswinkeler CDU bringt hier mit einer zur Schau getragenen Dreistigkeit zum Ausdruck, dass auf jeden Fall auch weiterhin in Alverskirchen im Freiraum gelegene Fläche bebaut wird. Die Aussage ist unmissverständlich: Entweder werden Landesentwicklungsplan und Regionalplan wunschgemäß geändert oder wir beschaffen uns entsprechende Gutachten, die trotz eines natürlichen Bevölkerungsrückgangs einen Wohnungsneubaubedarf der ortsansässigen Bevölkerung „plausibel“ erscheinen lassen.

Links:
Beitrag: Verzweiflungstat des Bürgermeisters
Beitrag: Erneuter Rechtsbruch durch die CDU?

[1] Westfälische Nachrichten vom 13.12.2013, Artikel: „Ärger über Störfeuer“.
[2] Rede des Vorsitzenden der CDU Fraktion zur Verabschiedung des Haushalts 2017, gehalten in der Sitzung des Gemeinderates Everswinkel am 20.12.2016.
[3] Westfälische Nachrichten vom 14.04.2016, Artikel: „Kurzer Draht statt lange Briefe“.
[4] Westfälische Nachrichte vom 15.12.2016, Artikel: „Wünsche formuliert“.
[5] Westfälische Nachrichten vom 17.02.2017, Artikel: „Minister eingeschaltet“.
[6] Ebenda.
[7] Rede des Vorsitzenden der CDU Fraktion zur Verabschiedung des Haushalts 2016, gehalten in der Sitzung des Gemeinderates Everswinkel am 20.12.2017.