Leserbrief von Alfred Wolk in den „Westfälischen Nachrichten“ vom 27. September 2016 und in „Die Glocke“ vom 24. September 2016.
Petitionen sind ein Element direkter Demokratie und ein wichtiger Bestandteil unseres parlamentarischen Systems. Artikel 17 des Grundgesetzes regelt, dass sich Jedermann einzeln oder in Gemeinschaften mit anderen mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden kann. Dieses „Petitionsgrundrecht“ setzt voraus, dass die notwendige Vertrauensbeziehung zwischen Petent und Parlament insbesondere durch den Schutz personenbezogener Daten gewahrt bleibt. Zu den schützenswerten personenbezogenen Daten gehören vor allem die Namen der Petenten in einem Petitionsverfahren.