Am 03. Juli wurde die „Petition Püning 15“ an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen übersandt. Die Petition beinhaltet die Forderung an den Petitionsausschuss, einer weiteren Zersiedelung des Ortsteils Alverskirchen durch die missbräuchliche Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB entgegenzutreten.
Hier klicken: 2016-07-03 Petition
Im Rahmen des Petitionsverfahrens fand am 26. August 2016 eine Ortsbesichtigung des Grundstücks „Püning 15“ statt. Bei der Durchführung des Otstermins handelte es sich um eine nichtöffentliche Sitzung des Petitionsausschsses. Die im Rahmen der Ortsbesichtigung gewonnenen Erkenntnisse wurdem am 05. September 2016 an den Petitionsausschuss übersandt.
Hier klicken: 2016-09-05 Petition Nachtrag 1
Am 20. September 2016 berichtete der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz über Inhalte der Petition „Püning 15“ und die durchgeführte Ortsbesichtigung. Dabei wurden vom Bürgermeister auch personenbezogene Daten des Petenten veröffentlicht. Da sowohl die Veröffentlichung von Inhalten des noch nicht abgeschlossenen Petitionsverfahrens als auch die Preisgabe der personenbezogenen Daten einen eklatanten Vertrauensbruch und grobe Verletzung der Dienstpflichten darstellen, wurde am 23.09.2016 beim Petitonsausschuss eine Beschwerde eingereicht.
Hier klicken: 2016-09-23 Beschwerde
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 2016 das gemeindliche Einvernehmen für den zwischenzeitlich geänderten Bauantrag für die Bebauung des Grundstücks „Püning 15“ erteilt.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hat sich damit für eine offensichtlich missbräuchliche Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB ausgesprochen. Dem Petitonsausschuss wurde daher ein weiterer Nachtrag übersandt.
Hier klicken: 2016-12-11 Petition Nachtrag 2