Zum Inhalt springen

Alfred Wolk

  • Startseite
  • Nachhaltige Siedlungsentwicklung
    • Flächenverbrauch reduzieren
    • Umweltschonende Raumplanung
    • Eigenentwicklung als raumplanerisches Instrument
  • „Eigenentwicklung“ im Ortsteil Alverskirchen
    • Alverskirchen als Freifläche im Regionalplan
    • Baugebiete seit 1990
    • Möglichkeiten der Innenentwicklung
    • Ziel der Raumordnung nicht beachtet
  • Baugebiet Königskamp
    • Teil I: Bebauungsplan Nr. 52 „Königskamp“
    • Teil II: Bebauungsplan Nr. 56 „Königskamp II“
    • Teil III: Fortsetzung des bisherigen Fehlverhaltens
    • Meldungen und Kommentare
    • Leserbriefe
  • Bebauung Püning 15
    • Innenbereich oder Außenbereich
    • Berichte, Kommentare, Leserbriefe
  • Kommunalpolitik Everswinkel
    • Finanzen/Haushalt
    • Planen und Bauen
    • Merkwürdiges
  • Glossar
  • Impressum

Neueste Beiträge

  • Politik gegen die eigenen Bürger
  • Regionalplanänderung: Offensive für mehr Flächenverbrauch
  • Gaspedal statt Bremse
  • Haushaltsplanentwurf 2023: Versuch der Verschleierung
  • Alverskirchen

Archive

Kommunalaufsichtsbeschwerde an die Bezirksregierung Münster

Gegen die missbräuchliche Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB beim Bauvorhaben „Püning 15“ wurde bei der Bezirksregierung Münster am 17. Mai 2016 eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht.

hier klicken: Kommuanalaufsichtsbeschwerde

 

Veröffentlicht am 4. Juli 20162. Februar 2017Autor Alfred WolkKategorien Innenbereich oder AußenbereichSchlagwörter Kommunalaufsichtsbeschwerde

Beitrags-Navigation

Zurück Vorheriger Beitrag: Petition „Püning 15“ an den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiter Nächster Beitrag: Beschwerde an den Rat der Gemeinde Everswinkel
Stolz präsentiert von WordPress