Am 18.10.2013 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan Nr. 52 „ Königskamp“ der Gemeinde
Everswinkel für unwirksam erklärt.
Das Gericht stellt fest, dass die Gemeinde Everswinkel mit der Ausweisung eines überdimensionierten Baugebietes im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen gegen die Ziele der Raumordnung verstößt.
In der Urteilsbegründung weist das Gericht auf die entscheidende Passage des Regionalplans Münsterland, gegen den die Gemeinde in eklatanter Weise verstoßen hat, hin:
Regionalplan Münsterland, Randnummer 172:
„Die zeichnerisch nicht dargestellten Ortsteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern sind in ihrer siedlungsstrukturellen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Freiraumfunktion auf den Bedarf der ansässigen Bevölkerung auszurichten. In diesem Rahmen kann es zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, insbesondere zur Abrundung des vorhandenen Bestandes, und für eine örtlich bedingte angemessene Entwicklung erforderlich sein, entsprechende Bauleitpläne aufzustellen.“
Die Aufstellung eines Bebauungsplans setzt in einem Ortsteil unter 2.000 Einwohnern voraus, dass der Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung anhand einer belastbaren Prognose zu belegen ist. Die Gemeinde Everswinkel hatte – ebenso wie zahlreiche andere Kommunen- in der Vergangenheit stets allein aufgrund eines politischen Willensaktes, aber ohne Bedarfsnachweis zusätzliche Fläche im Freiraum ausgewiesen.
In der Urteilsbegründung heißt es:
„Die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Alverskirchen ist grundsätzlich möglich. Allerdings kommt eine räumliche Entwicklung nur zur Deckung des Bedarfs der ansässigen Bevölkerung in Betracht, sofern er besteht. Auch sind Ortsfremde keinesfalls gehindert ihren Wohnsitz in Alverskirchen zu nehmen. Die übergeordneten Ziele der Regionalplanung lassen es nur nicht zu, gerade für diesen Personenkreis neue Bauplätze im bisherigen siedlungsnahen Freiraum zu schaffen.“[1]
Kommentar: In den „Westfälischen Nachrichten wird das Urteil mit der Schlagzeile kommentiert: „Europa endet in Alverskirchen“
Zitat aus den „Westfälischen Nachrichten“ :
„In ganz Europa kann jeder Mensch dorthin ziehen und wohnen, wo er möchte. Europa endet seit Freitag an der Grenze Alverskirchens.“
Wie der Redakteur der „Westfälischen Nachrichten“ angesichts der obenstehenden Urteilsbegründung zu dieser Schlussfolgerung kommt, bleibt sein Geheimnis.
[1] OVG NRW, Urteil vom 18.10.2013 – 10 D 4/11, Seite 20 f.