Haushaltskonsolidierung nicht erkennbar

In dem Artikel „Rotstift im Rathaus“ in den Westfälischen Nachrichten vom 26.05.2016 wird von angeblichen Einsparmaßnahmen zur Entlastung des Gemeindehaushalts berichtet. Dass es sich lediglich um Verschiebungen von Ausgaben in die nächsten Jahre handelt, wird in dem Leserbrief von Alfred Wolk deutlich.

Leserbrief in den Westfälischen Nachrichten vom 31.05.2016

Lediglich ein Aussitzen des Problems

In dem Artikel „Rotstift im Rathaus“ wird der Eindruck erweckt, als wolle die Verwaltung nun endlich durch Kosteneinsparungen den Erfordernissen einer Haushaltskonsolidierung gerecht werden. Die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung ergibt sich aus dem Haushaltsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen, das ein dauerhaftes Erreichen des Haushaltsausgleichs vorschreibt. Der Haushalt gilt als ausgeglichen, wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Dies ist beim Haushalt der Gemeinde Everswinkel seit einigen Jahren ununterbrochen nicht mehr der Fall. Der Haushalt der Gemeinde Everswinkel ist nicht mehr ausgeglichen und die als „Puffer“ vorgesehene Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht.

Die nun von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen stellen zum überwiegenden Teil keine wirklichen Haushaltsverbesserungen dar. Es erfolgen lediglich Verschiebungen von Aufwendungen in die nächste Periode. Das verringert zwar den Fehlbetrag in diesem Jahr, vergrößert aber den Jahresfehlbetrag im Jahr 2017. Es erfolgt also keine Lösung, sondern lediglich ein „Aussitzen“ des Problems.

Gleichzeit werden durch eine Änderung des Stellenplans die Personalkosten zukünftig jährlich um einen sechsstelligen Betrag erhöht. Ein Deckungsvorschlag wird von der Verwaltung nicht unterbreitet. Der für 2016 prognostizierte horrende Fehlbetrag wird also nicht verringert. Im Gegenteil, er wird noch weiter in die Höhe getrieben. Echte Haushaltskonsolidierung sieht anders aus.

Die Verpflichtung zur dauerhaften Erreichung des Haushaltsausgleichs hat ihren Ursprung im ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit. Demnach soll jede Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen wie sie sie auch selbst erwirtschaftet. Wird diesem Leitbild entsprochen, so ist sichergestellt, dass kein Leben auf Kosten künftiger Generationen praktiziert wird.

Der als wesentliches Element in der Gemeindehaushaltsverordnung verankerte Gedanke der Generationengerechtigkeit wird von Verwaltung und Gemeinderat durch das oben beschriebene Verhalten in eklatanter Weise missachtet.

Der Slogan wird deshalb in der Zukunft nicht mehr nur lauten „Meine Schule“ und „Mein Baugebiet“. Die Betonung liegt für unsere Kinder und Enkelkinder durch unser heutiges Fehlverhalten dann vor allem auf „Deine Schulden“.