Datenschutz

Die Beteiligung der Bürger im Rahmen eines kommunalen Bauleitverfahrens hat eine wichtige demokratische Funktion. Um bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sachgerechte Lösungen zu finden und teure Fehlplanungen zu vermeiden, ist die Alltagskompetenz der Bürgerinnen und Bürger in diesen Entscheidungsprozessen geradezu unabdingbar.

Ebenso sind Petitionen[1] ein Element direkter Demokratie und ein wichtiger Bestandteil unseres parlamentarischen Systems.

Bürger, die ihrer staatsbürgerlichen Pflicht durch Teilnahme an Petitionen und Bauleitverfahren nachkommen, dürfen keine Nachteile erleiden. Die demokratische Funktion des Beteiligungsverfahrens kann sonst nicht erfüllt werden.

Um mögliche Diffamierungen und Anfeindungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden ist die Anonymität der beteiligten Bürger zu wahren. Nach dem Datenschutzgesetz dürfen daher personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Genehmigung im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens nicht veröffentlicht werden.

In der Gemeinde Everswinkel haben im Rahmen des Bauleitverfahrens „Königskamp“ und bei dem Verfahren zur Bebauung „Püning 15“ die einschlägigen Datenschutzbestimmungen keine Beachtung gefunden. Die Namen und Adressen der beteiligten Bürger wurden stets vollumfänglich veröffentlicht.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW hat nach Kenntnisnahme der Verstöße das gesetzwidrige Verhalten der Gemeinde Everswinkel gerügt.

Schreiben an die Datenschutzbeauftragte
Hier klicken: 2017-01-23 Beschwerde Bauleitverfahren
Hier klicken: 2016-09-23 Beschwerde wg. Petition

 

1] Siehe hierzu im Glossar auch:
Petition allgemein,
Petition Königskamp 2014,
Petition Königskamp 2017
Petition Püning 15.