Petition Püning 15

Da die Genehmigung zur Bebauung des Grundstücks „Püning 15“ ganz offensichtlich auf der Grundlage einer missbräuchlichen Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB erfolgen soll, wurde am 03. Juli 2016 beim Petitionsausschuss des Landtags NRW die Petition „Püning 15“ eingereicht.

Hier klicken: 2016-07-03 Petition

Im Rahmen des Petitionsverfahrens fand am 26. August 2016 eine Ortsbesichtigung des Grundstücks „Püning 15“ statt. Bei der Durchführung des Ortstermins handelte es sich um eine nichtöffentliche Sitzung des Petitionsausschusses. Die im Rahmen der Ortsbesichtigung gewonnen Erkenntnisse wurden am 05. September 2016 an den Petitionsausschuss übersandt.

Hier klicken: 2016-09-05 Petition Nachtrag 1

Am 20. September 2016 berichtete der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz über Inhalte der Petition „Püning 15“ und die durchgeführte Ortsbesichtigung. Dabei wurden vom Bürgermeister auch personenbezogene Daten des Petenten veröffentlicht. Da sowohl die Veröffentlichung von Inhalten des noch nicht abgeschlossenen Petitionsverfahrens als auch die Preisgabe der personenbezogenen Daten einen eklatanten Vertrauensbruch und eine grobe Verletzung der Dienstpflichten darstellen, wurde am 23.09.2016 beim Petitionsausschuss eine Beschwerde eingereicht.

Hier klicken: 2016-09-23 Beschwerde

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 2016 entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Petitionsausschuss einer Bauleitplanung für das Grundstück „Püning 15“ nicht zugestimmt. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hat sich damit für eine offensichtlich missbräuchliche Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB ausgesprochen. Dem Petitionsausschuss wurde daher ein weiterer Nachtrag übersandt.

Hier klicken: 2016-12-11 Petition Nachtrag 2