Petition Königskamp 2014

Trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelungen und der klaren Aussagen in dem OVG-Urteil vom 18.10.2013, hat sich die Gemeinde Everswinkel mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens „Königskamp II“ auf den Weg gemacht, erneut die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Reduzierung des Flächenverbrauchs zu missachten. Sie unterläuft damit weiterhin die raumordnerischen Zielsetzungen des Landesentwicklungs- und Regionalplans.

Der Petitionsausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen wurde in mehreren Schreiben aufgefordert, sich für die Einhaltung der landesplanerischen Zielsetzungen einzusetzen und insbesondere das Fehlverhalten der Gemeinde Everswinkel im Hinblick auf die Ausweisung weiterer Baugebiete im siedlungsnahen Freiraum im Ortsteil Alverskirchen zu unterbinden.

Schreiben Nr. 1 an den Petitionsausschuss
Hier klicken: 2014-07-31

Schreiben Nr. 2 an den Petitionsausschuss
hier klicken: 2014-09-27
hier klicken: Anlage 1 zum Schreiben vom 27.0.9.2014

Schreiben Nr. 3 an den Petitionsausschuss
hier klicken: 2015-07-02
hier klicken: Analge 1 zum Schreiben vom 02.07.2015
hier klicken: Anlage 2 zum Schreiben vom 02.07.2015