Zur Berichterstattung über den Umgang mit der zum Wohnungsbedarfsgutachten eingereichten Petition in der Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Everswinkel veröffentlichte „Die Glocke“ am 10. Oktober 2017 einen Leserbrief von Alfred Wolk.
„Wir arbeiten hier nach Recht und Gesetz.“ Mit dieser Aussage überraschte der CDU-Fraktionsvorsitzende in der letzten Sitzung die Mitglieder des Hauptausschusses. Unklar blieb allerdings, ob hier Wunsch oder Wirklichkeit beschrieben werden sollte.
Die Probleme, mit denen sich Verwaltung und Kommunalpolitiker aktuell und auch in Zukunft wohl noch einige Zeit beschäftigen müssen, sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass in Everswinkel „Recht und Gesetz“ jahrelang zumindest in Sachen Baulandausweisung im Ortsteil Alverskirchen, nicht eingehalten wurden. Um die durch die Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen entstandenen Folgeschäden nicht allzu offensichtlich werden zu lassen, sind nun Verwaltung und die Mehrheit der Kommunalpolitiker offenbar erneut bereit, „alle Fünfe gerade sein zu lassen“.
Es wird daher sicherlich niemanden überraschen, wenn das in Auftrag gegebene Wohnungsbedarfsgutachten das von Verwaltung und Kommunalpolitik erwartete „Wunschergebnis“ liefern wird. Wohl jeder kennt die im Zusammenhang mit gutachterlichen Stellungnahmen häufig zitierte Volksweisheit „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.
Wenn dann auch noch die Bezirksregierung als „Hüterin des Regionalplans“ bereit sein sollte, jedes noch so widersinnig gestaltete Wohnungsbedarfsgutachten zu akzeptieren und damit die zur Ausweisung weiterer Bauflächen notwendige Flächennutzungsplanänderung zu genehmigen, wird die seit Jahren betriebene sinnlose Naturzerstörung fortgesetzt.
Die Gemeinde Everswinkel wird durch den damit ermöglichten Verkauf von Baugrundstücken kurzfristig die defizitäre Haushaltslage geringfügig beschönigen und einige wenige marktwirtschaftliche Interessen befriedigen können. Die von der Allgemeinheit zu tragenden dauerhaften Folgeschäden werden allerdings weiter erhöht.
Möglich wird ein solches, dem Gebot der Nachhaltigkeit zuwiderlaufendes Verhalten durch die Mehrheits- und damit Machtverhältnisse auf kommunaler und regionaler Ebene. Die Einhaltung von „Recht und Gesetz“ im Zusammenhang mit den Geschehnissen um das Baugebiet „Königskamp“ im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen ist vor diesem Hintergrund nach wie vor mehr Wunsch als Wirklichkeit.