Anfang Juli 2017 wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung dem Rat der Gemeinde Everswinkel eine Petition zur Entscheidung zugeleitet. Mit der Petition wurden die Kommunalpolitiker aufgefordert, den Verwaltungsvorschlag, ein neues Wohnungsbedarfsgutachten für den Ortsteil Alverskirchen erstellen zu lassen, abzulehnen.
Der Bürgermeister sah allerdings keine Veranlassung zeitnah über die Petition zu beraten. Vielmehr hielt er es für opportun, zunächst eine Entscheidung über die Erstellung einer weiteren Bedarfsprognose zu treffen und den Auftrag an ein Planungsbüro zu vergeben.
Der Vorschlag, über die eingereichte Petition zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt zu entscheiden, entsprach offensichtlich auch den Vorstellungen der Mehrheit der Kommunalpolitiker im „bürgerfreundlichen Umgang“ mit Anregungen und Stellungnahmen.
Erst in der Sitzung des Haupausschusses am 05. Oktober 2017 ließ der Bürgermeister daher mit dreimonatiger zeitlicher Verzögerung über die Petition abstimmen. Obwohl der Auftrag zur Erstellung des Wohnungsbedarfsgutachtens bereits am 03. August 2017 erteilt worden war, sollten die Kommunalpolitiker nun darüber entscheiden, ob sie der Forderung des Petenten folgen und die Erstellung eines erneuten Gutachtens ablehnen.
Vor dem Hintergrund des recht merkwürdigen Umgangs mit der eingereichten Petition eines kommunalpolitisch interessierten Bürgers stellte der Fraktionsvorsitzende der SPD im Hauptausschuss die grundsätzliche Frage nach der Sinnhaftigkeit und Bedeutung der Beteiligung von Bürgern am kommunalpolitischen Geschehen in Everswinkel.
Die Bitte der SPD an die Verwaltung, auch in Everswinkel mit Einwendungen von Bürgern, die ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht in Anspruch nehmen und sich mit Einwendungen und Anregungen an den Gemeinderat wenden, in Zukunft wertschätzend umzugehen, führte bei den Vertretern von CDU und FDP zu heftigen Reaktionen: „Jegliche Entwicklung in Alverskirchen sei offenbar ein Dorn im Auge. Die SPD erwecke den Eindruck, alles dafür zu tun, damit im Königskamp nicht gebaut werde. Sie bringe immer wieder Halbwahrheiten vor.“ [1]
Aussagen, die dem Thema in keiner Weise gerecht werden und die ganz offensichtlich ausschließlich dazu dienen, das altbekannte Muster zu bedienen und die Bürger für dumm zu verkaufen. Die Absicht ist klar: Es geht um Selbstbetrug und Verschleierung von Fehlern vor der Öffentlichkeit.
Ein eingeübtes Ritual, das allerdings wenig zur Lösung der vorhandenen Probleme beiträgt. Im Gegenteil: Mechanismen, die einem Unterlaufen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Vorschub leisten, zerstören die Glaubwürdigkeit.
Auch im Umgang mit einem Wohnungsbedarfsgutachten sollte die Glaubwürdigkeit nicht zu Gunsten der Befriedigung kurzfristiger marktwirtschaftlicher Interessen geopfert werden.
2017-07-04 im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingereichte Stellungnahme
[1] Westfälische Nachrichten vom 07. Oktober 2017: „Keine Ruhe am Ausschuss-Tisch“.