Am 10. Januar 2025 fand vor dem Verwaltungsgericht Münster die Verhandlung über mögliche Unregelmäßigkeiten bei der im September 2020 in Everswinkel durchgeführten Kommunalwahl statt. Das Urteil des Gerichts wurde am Verhandlungstag noch nicht verkündet. Es wird den Beteiligten innerhalb der kommenden zwei Wochen zugestellt. Die Westfälischen Nachrichten berichteten über den Prozess und titelten: „Gab es Unregelmäßigkeiten bei der Wahl oder nicht?“[1] Der Westdeutsche Rundfunk überschrieb seine Berichterstattung mit der Frage: „Muss Kommunalwahl in Everswinkel wiederholt werden?“[2] Beide Fragen sind längst beantwortet.
Ja, es gab Unregelmäßigkeiten bei der Kommunalwahl in Everswinkel. Und nein, die Kommunalwahl muss nicht wiederholt werden.
Ungewöhnlich zahlreiche Abweichungen
Aufgrund der Vielzahl der gerügten Unregelmäßigkeiten erfolgte zunächst 143 Tage[3] nach der Wahl eine Nachzählung und einige Monate später wurde von zwei Bürgern eine Klage eingereicht, die das Verwaltungsgerichtsverfahren erforderlich machte.
Lange Zeit hatten die Verwaltung und die CDU-Ratsmitglieder sich einer Aufklärung der Pannen verweigert. Mit der Plattitüde „Wo gehobelt wird, da fallen auch mal Späne“[4] sollten die Missgeschicke entschuldigt und den Bürgern das Recht auf die korrekte Feststellung des Wahlergebnisses verweigert werden. Bei der nach langem Hin und Her auf Druck aus der Bürgerschaft durchgeführten Nachzählung wurden dann sage und schreibe 27 fehlerhafte Zuordnungen bei den Stimmzetteln festgestellt.[5]
Mit der Feststellung der ungewöhnlich hohen Zahl fehlerhaft zugeordneter Stimmzettel war offenbar lediglich die „Spitze des Eisbergs“ sichtbar geworden. Eine Reihe weiterer vorgetragener Ungereimtheiten blieb ungeklärt. Der wenig stringente Umgang mit den Auffälligkeiten und die von Anfang an erkennbare Verweigerungshalterung im Hinblick auf die vollständige Aufklärung waren offenbar in dem Wunsch begründet, die aufgrund einer Wahlstimme erlangte absolute Mehrheit der CDU im Gemeinderat durch eine Neuwahl nicht zu gefährden.[6] Zur Überprüfung eines möglicherweise mandatsrelevanten Fehlers wurde Klage beim Verwaltungsgericht Münster erhoben. Die Kläger erhofften sich damit eine Klärung der Frage, ob die Unstimmigkeiten bei der Everswinkeler „Pannenwahl“ so gravierend waren, dass eine Neuwahl erforderlich gewesen wäre. Diese Hoffnung wurde allerdings durch juristisches Taktieren zunichte gemacht.
Die Bedeutung der Verfahrensdauer
Weil die Wahlen für die Dauer einer begrenzten Wahlperiode erfolgen (in NRW 5 Jahre) ist es besonders problematisch, wenn die Klärung der Gültigkeit der Wahl nicht innerhalb relativ kurzer Zeit erfolgt. Bei ergebnisrelevanten Wahlfehlern ist jeder Tag, den die Wahlprüfung dauert, ein Tag, an dem einzelne Mandatsträger ihre Mandate zu Unrecht innehaben oder ein eigentlich gewählter Mandatsträger zu Unrecht von seinem Mandat ferngehalten wird. In Rechtsprechung und Schrifttum zur Wahlprüfung wird deshalb dem Moment der Dauer des Verfahrens ein hoher Stellenwert beigemessen.[7] Allgemein wird davon ausgegangen, dass die Wähler an einer schnellen Klärung interessiert sind.
Je länger die Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren dauert und je näher damit der Termin der nächsten turnusmäßigen Neuwahl rückt, desto problematischer wird eine Entscheidung über eine mehr oder weniger weitreichende neue Wahl.[8]
Irgendwann ist mit Blick auf die nur noch kurze Zeit bis zur turnusmäßigen Neuwahl der mit einer Wahl notwendig verbundene Aufwand nicht mehr gerechtfertigt. Das geltende Kommunalwahlrecht schließt deshalb aus, dass eine neue Wahl später als neun Monate vor den allgemeinen Kommunalwahlen stattfindet (§ 42 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 KWahlG).[9] In einem solchen Fall bleibt ein ergebnisrelevanter Fehler gänzlich unkorrigiert und damit folgenlos.
Neuwahl aus formalen Gründen ausgeschlossen
Die nächste turnusmäßige Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen findet am 14.09.2025 statt, also in weniger als 9 Monaten. Eine Wiederholungswahl ist daher aus den vorgenannten formalen Gründen trotz möglicherweise mandatsrelevanter Fehler ausgeschlossen.
Offen bleibt damit die Frage, ob das Wahlergebnis – und damit die Macht- und Entscheidungsverhältnisse im Gemeinderat – in der zu Ende gehenden 5-jährigen Wahlperiode dem tatsächlichen Wählerwillen der Everswinkeler Bürger entsprochen haben.
Schaden für die Demokratie
Ein in die unbotmäßige Länge gezogenes Wahlprüfungsverfahren, das letztlich Fragen zur Korrektheit der Wahl offen lässt, ist verheerend für die Demokratie. Das Recht der Bürger auf korrekte Umsetzung des Wahlergebnisses ist höher zu bewerten als die Angst einer einzelnen Partei, durch die Aufdeckung eines möglichen Fehlers bei der Ermittlung des Wahlergebnisses, die absolute Mehrheit im Gemeinderat zu verlieren.
Durch das unrühmliche Ende der Everswinkeler Pannenwahl wird das Vertrauen in den gesamten Wahlprozess unterminiert. Das schadet dem Ansehen der Politik und der Akzeptanz des Everswinkeler Gemeinderates.
weiterführende Links:
Beitrag vom 15. Oktober 2020:
Nachzählung ist zwingend geboten
Beitrag vom 20. Oktober 2020:
Einspruch gegen das Kommunalwahlergebnis in Everswinkel
Beitrag vom 22. November 2020
Dreist gewinnt: Kommunalwahlprüfung in Everswinkel
Beitrag vom 02. Mai 2021:
Der Umgang mit einem fehlerhaften Kommunalwahlergebnis in Everswinkel
Beitrag vom 08. April 2022
Spannender als ein Tatort
[1] Westfälische Nachrichten vom 11. Januar 2025: Gerichtsverhandlung über Kommunalwahl 2020. Gab es Unregelmäßigkeiten bei der Wahl oder nicht?
[2] Westdeutscher Rundfunk, Lokalzeit Münsterland vom 10. Januar 2025: Muss Kommunalwahl in Everswinkel wiederholt werden. Abrufbar unter: https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/verhandlung-vg-muenster-everswinkel-kommunalwahl-100.html
[3]Westfälische Nachrichten vom 05. Februar 2021: Nachzählung der Stimmzettel. Endlich Klarheit.
[4] Westfälischer Nachrichten vom 23. September 2021: Bürgermeister weist Vorwürfe „aufs Schärfste zurück.“
[5] Westfälische Nachrichten vom 06. Februar 2021: Neuauszählung der Kommunalwahl.
[6] Vgl. Wolk, Alfred: Dreist gewinnt. Kommunalwahlprüfung in Everswinkel. Abrufbar unter: https://alfred-wolk.de/dreist-gewinnt-kommunalwahlpruefung-in-everswinkel/
[7] Parlamentarischer Beratungs- und Gutachterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen: Rechtsgutachten zur Ausgestaltung des Wahlprüfungsrechts, Seite 30. Abrufbar unter: https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMI17-169.pdf;jsessionid=C9BE9FBCFC82B7419EAF7A436ACB4926
[8] Vgl. ebenda, Seite 30.
[9] Vgl. ebenda, Seite 30.