Bürgermeister verweigert Recht auf Beratung und Abstimmung

Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 der Gemeinde Everswinkel wurden aus der Bürgerschaft zwei Anträge fristgerecht eingereicht.[1] Entsprechend der Zuständigkeitsordnung ist für die Erledigung von Anregungen, Anträgen und Beschwerden von Bürgern der Hauptausschuss zuständig.[2] Zwar lagen die Bürgeranträge den Mitgliedern in der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Dezember 2020 vor, beraten und abstimmen durften sie aber nur über einen von beiden. Die Beratung und Abstimmung über den zweiten Antrag wurde den Hauptausschussmitgliedern vom Bürgermeister verweigert.

Mit dem vom Bürgermeister zur Abstimmung zugelassenen Antrag folgten die Kommunalpolitiker der Forderung aus der Bürgerschaft und stimmten dem Beschlussvorschlag zu, die erforderlichen Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen für die am nördlichen Ortsrand von Alverskirchen liegende Obstbaum- und Sandbirkenallee zeitnah durchzuführen.[3]

Millionendefizit durch „Bergkamp III“

In einem weiteren Antrag hatte sich der Antragsteller ausführlich mit der kommunalen Finanzsituation im Allgemeinen und der Subventionierung von Einfamilienhausgrundstücken durch die Gemeinde Everswinkel im Baugebiet „Bergkamp III“ im Besonderen auseinandergesetzt. Mit erheblichen finanziellen Mitteln aus der Gemeindekasse soll es insbesondere Zuzüglern aus den Nachbarkommunen erleichtert werden, ein Baugrundstück am Ortsrand zu erwerben.[4]

Das dadurch entstehende Millionendefizit für den Haushalt der Gemeinde Everswinkel führt zu erheblichen haushaltsrechtlichen Verstößen, die in der im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingereichten Stellungnahme angemahnt werden. So ist insbesondere weder der Grundsatz der „Sparsamkeit“ und „Wirtschaftlichkeit“ gewährleistet, noch der Grundsatz der Transparenz. Ein transparenter Haushaltsentwurf hat auch die negativen Folgen einer Investitionsentscheidung, wie sie offenbar im Fall „Bergkamp III“ vorliegen, sichtbar zu machen.

Folgerichtig kommt der Einwender in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass der Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Everswinkel die Zustimmung zu verweigern ist.

Diskussion um defizitäre Folgen soll vermieden werden

Ganz offensichtlich, um eine intensive Diskussion und auch einen Beschluss über den Bürgerantrag zu vermeiden, verweigerte der Bürgermeister in der Haupausschusssitzung sowohl eine Beratung, als auch eine Abstimmung über die den Kommunalpolitikern vorliegende Stellungnahme. Begründung: Die Verwaltung habe sich noch keine abschließende Meinung gebildet, arbeite aber mit Hochdruck daran, dies bis zur Gemeinderatssitzung am 15. Dezember nachzuholen.

Obwohl mit der vom Bürgermeister verordneten Aussetzung der Beratung über die erheblichen defizitären Folgen des Baugebietes „Bergkamp III“ wesentliche Eckpfeiler des Haushalts 2021 nach wie vor völlig ungeklärt sind, stimmte die Mehrheit der Kommunalpolitiker im weiteren Verlauf der Hauptausschusssitzung auf Vorschlag des Bürgermeisters dem Haushalt zu.

Statt zum Wohle, erfolgt Entscheidung zum Schaden der Bürger

Zwar erfolgt die endgültige Entscheidung über den gemeindlichen Haushalt erst in der kommenden Ratssitzung, aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat kann sich der Bürgermeister aber sicher sein, dass trotz seiner im Haupausschuss an den Tag gelegten Vermeidungsstrategie, die jeglichen kommunalpolitischen Gepflogenheiten im Rahmen der Haushaltsberatungen widerspricht, die Zustimmung zum kommunalen Haushalt zu erhalten.

Durch die Zustimmung zu einem Haushalt, der insbesondere den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspricht, werden die Everswinkeler Bürger vorsätzlich geschädigt.

„Ich verpflichte mich, dass ich … die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“[5] An dieses Versprechen, dass sowohl der Bürgermeister und jeder Kommunalpolitiker mit der Verpflichtungsformel einmal abgegeben hat, können sich ganz offenbar nur noch wenige kommunalpolitische Entscheidungsträger in Everswinkel erinnern.

Antrag 1: Nachpflanzung
Antrag 2: Ablehnung Haushalt 2021

 

[1] Gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kann sich jeder Einwohner mit Einwendungen an den Haushaltsberatungen beteiligen.
[2] § 5 Abs. 2 Hauptsatzung der Gemeinde Everswinkel.
[3] Der Antrag kann über den obenstehenden Link aufgerufen werden.
[4] Westfälische Nachrichten vom 08. Dezember 2020: Baugebiet ist auf der Zielgeraden.
[5] § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.