Bürgermeister im Kreis Warendorf freuen sich über mehr Möglichkeiten zur Zersiedelung der Landschaft

Im Rahmen eines sogenannten „Entfesselungspakets“ hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Änderungen des erst im Jahr 2016 in Kraft getreten Landesentwicklungsplans angekündigt. Das Ziel, täglich in Nordrhein-Westfalen nur noch 5 Hektar unbebauter Fläche für Straßen und Siedlungen in Anspruch zu nehmen, soll ersatzlos gestrichen werden. Auch die bisherigen Bestimmungen zum Schutz kleinerer Ortschaften sollen aufgegeben werden. Mit diesen Änderungen werden weitere Voraussetzungen für eine forcierte Zersiedelung der Landschaft geschaffen und dem zusätzlichen „Flächenfraß“ Tür und Tor geöffnet.

Während mehrere tausend Schüler am vergangenen Freitag gegen den schleichenden Verlust an Lebensqualität durch immer weitere Eingriffe in die Natur demonstrierten, brachten zeitgleich die Bürgermeister des Kreises Warendorf bei ihrer jährlich stattfindenden Konferenz  ihre Freude über die angekündigten Änderungen des Landesentwicklungsplans zum Ausdruck.

Insbesondere die Möglichkeit, zukünftig auch in Orten unter 2.000 Einwohnern größere Baugebiete als bisher auf der „grünen Wiese“ ausweisen zu können, wird von den Bürgermeistern als „Riesen-Chance“ gesehen und als „Fortschritt“ gewertet.[1] Die Bürgermeister sehen ganz offensichtlich die Möglichkeit, ungenierter als bisher die auf Naturzerstörung angelegte Baulandpolitik fortsetzen zu können.

Damit setzen sie sich über die eindeutigen und unmissverständlichen Aussagen im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Aufhebung des überdimensionierten Baugebietes „Königskamp“ im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel hinweg. Die Richter waren seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen, dass eine aus egoistischen Motiven auf fortschreitenden Flächenverbrauch angelegte Politik, das Ziel, die Natur vor allem im Interesse der nachfolgenden Generationen zu schützen, zwangsläufig scheitern lassen muss.[2]


[1] Artikel in „Westfälische Nachrichten“ vom 19. Januar 2019: Dörfer dürfen wieder wachsen.
[2] Oberverwaltungsgericht NRW, 10 D 4/11.NE vom 18.10.2013, S. 21.