Im Rahmen der diesjährigen Beratungen zum Haushalt 2020 bekräftigten der Bürgermeister und die Kommunalpolitiker ihr bereits in der Vergangenheit abgelegtes Lippenbekenntnis in Sachen Umweltschutz und entschieden sich mehrheitlich dafür, die bisherige Symbolpolitik fortzusetzen. In der Sitzung des Hauptausschusses lehnten Sie den von einem Bürger eingereichten Antrag zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Aufhängen von Nistkästen an gemeindlichen Bäumen ab.
Ziel der Bürgerantrags
Mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Aufhängung von Nistkästen sollte die Ansiedlung von heimischen Vogelarten gefördert werden. Die Zahl der Vögel in der Region könnte damit erhalten und gegebenenfalls sogar erhöht werden. Gleichzeitig würde durch das Aufhängen von Nistkästen ein Beitrag zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners geleistet. In zahlreichen Untersuchungen wurde festgestellt, dass eine Reihe heimischer Vogelarten natürliche Fressfeinde der Raupen sind. [1]
Die für das Jahr 2020 für das Anbringen von Nistkästen in dem Bürgerantrag geforderten Haushaltsmittel stellen somit nicht nur einen begrüßenswerten Beitrag zum Naturschutz dar. Sie sind zugleich auch wirtschaftlich sinnvoll, da sie dauerhaft die enormen Kosten für das Entfernen der Nester des Eichenprozessionsspinners reduzieren.
Beispiel Emsdetten
Neben zahlreichen anderen Kommunen setzt insbesondere die Stadt Emsdetten seit einigen Jahren in der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auf das Aufhängen von Nistkästen, um auf diese Weise die Ansiedlung von natürlichen Fressfeinen zu erhöhen. Zu den mehr als 400 in den letzten Jahren bereits angebrachten Nistkästen hat die Stadt Emsdetten erhebliche finanzielle Mittel in den kommunalen Haushalt eingestellt, um im Jahr 2020 weitere 800 Nistkästen von den städtischen Mitarbeitern aufhängen zu lassen. Die Stadt Emsdetten geht davon aus, dass sie auf diese Weise wie bisher auf den Einsatz von Bioziden im Kampf gegen den Eichenprozessionsspinner verzichten kann.[2]
Motto in Everswinkel: Umweltpolitik zum Nulltarif
Zwar beteuerten Verwaltung und Kommunalpolitiker, dass das Aufhängen von Nistkästen an Bäumen auf Everswinkeler Gemeindegebiet eine „tolle Idee“ sei, es aber nicht Aufgabe der Gemeinde sein könne, hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mehrheitliche Meinung im Hauptausschuss: Weder die in dem zu beratenden Antrag geforderten 12.000 € für das Aufhängen von 300 Nistkästen, noch die von einem Ausschussmitglied als „Zeichen guten Willens“ ins Spiel gebrachten 1.000 € wurden in den Haushalt eingestellt.
Mit diesem Abstimmungsverhalten wurde erneut mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht, welchem Motto sich der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker in Sachen Umweltpolitik in Everswinkel verpflichtet fühlen: „Umweltschutz zum Nulltarif.“
Hoffnung für die Zukunft
Eine stringente und strategisch ausgerichtete Umweltpolitik erfordert allerdings auch auf kommunaler Ebene den Einsatz finanzieller Mittel.
Es bleibt im Interesse der Everswinkeler Bürger und insbesondere im Interesse der nachfolgenden Generationen nur die Hoffnung, dass Verwaltung und Kommunalpolitiker möglichst rasch Abschied nehmen von der bisherigen Vorstellung, Umweltschutz könne dauerhaft zum Nulltarif betrieben werden.
Dem Umweltschutz sollte auch in Everswinkel zukünftig im kommunalen Haushalt ein entsprechender Stellenwert beigemessen werden. Ein erster denkbarer Schritt in die richtige Richtung könnte hier die Bereitstellung eines angemessen Betrages im gemeindlichen Haushaltsplan sein. Aus einem unverbindlichen Lippenbekenntnis würde dann auch in Sachen Nistkästen eine realistische Chance zur Umsetzung einer sinnvollen Maßnahme zum Schutze der der Natur.
Link: Antrag zum Aufhängen von Nistkästen
Link: Informationen zum Bau und Anbringen von Nistkästen
[1] Gemeinde Everswinkel: Anlage 7 der Vorlage 096/2019 zur Sitzung des Hauptausschusses am 12. Dezember 2019, Seite 2.
[2] Stadt Emsdetten: Vorlage 194/2019 zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt vom 14. November 2019, Seite 2.