Bis zum Jahr 2020 soll die Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen auf höchstens 30 Hektar pro Tag verringert werden. Um dieses der nachhaltigen Raumentwicklung verpflichtete Ziel zu erreichen, wurden auf den unterschiedlichen Ebenen der Raumplanung entsprechende Bestimmungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme z. B. im Raumordnungsgesetz, in Landesentwicklungsplänen, in Regionalplänen und im Bundesbaugesetz, verankert.