Rechtswidriges Handeln

Zum Einstieg in das Bauleitverfahren „Königskamp III“ veröffentlichten die Westfälischen Nachrichten am 28.03.2018 einen Leserbrief von Alfred Wolk.

Aus der Sicht des Bürgermeisters ist es in Anbetracht der geradezu als katastrophal zu bezeichnenden gemeindlichen Haushaltslage verständlich, durch den Verkauf von Baugrundstücken möglichst rasch liquide Mittel zu beschaffen. Dies rechtfertigt aber weder den Ausverkauf der Natur noch ein rechtswidriges Verwaltungshandeln. Und es rechtfertigt ebenso wenig einen unsachlichen Umgang mit einzelnen Gemeinderatsmitgliedern.

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wies Grünen-Ortssprecher Frank Winkler darauf hin, dass durch die Ausweisung von Baugebieten in Alverskirchen nicht die Wohnungsprobleme von Münster gelöst werden können. Diese berechtigte Anmerkung rüffelte der Bürgermeister mit dem Hinweis, sich zu überlegen, „ob man mit solchen Wortbeiträgen noch richtig unterwegs ist“. Zur „Klarstellung“ verwies er darauf, dass die Gemeinde Everswinkel als Mitglied der „Stadtregion Münster“ sich an der Suche nach interkommunalen Lösungsansätzen in der Wohnungspolitik beteiligen solle.

Die wohnungspolitischen Leitlinien der „Stadtregion Münster“ sind klar definiert: deutliche Steigerung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, Anstieg des Anteils an Mehrfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern, merkliche Erhöhung der Siedlungsdichte. Zur Begrenzung des Flächenverbrauchs soll die Ausweisung von Bauland für Einfamilienhäuser am Ortsrand danach möglichst vermieden werden.

Grundlage aller Lösungsansätze der Wohnraumversorgung in der „Stadtregion Münster“ sind die Handlungsoptionen des Regionalplans und die Beachtung der darin formulierten Bestimmungen des Freiraumschutzes. Die erneute Ausweisung eines Baugebietes in Alverskirchen mit überwiegend Einfamilienhausgrundstücken, die unter anderem Münsteraner Bürgern angeboten werden sollen, widerspricht nicht nur den Bestimmungen des Regionalplans, sondern konterkariert geradezu die von den Bürgermeistern vereinbarten gemeinsamen Leitlinien einer flächensparenden Wohnungspolitik.