Leserbrief von Hans Blomenkemper in den Westfälischen Nachrichten vom 11. September 2012.
Kritisch setzt sich Hans Blomenkemper mit den von der FDP- und CDU-Fraktion in der Bezirksausschusssitzung gemachten Äußerungen auseinander. Die Kommunalpolitiker sind der Ansicht, gegen eine in Everswinkel mit Mehrheit getroffene Entscheidung dürfe nicht geklagt werden.
In der Sitzung des Bezirksausschusses übten eine Dame und mehrere Herren der FDP- und CDU-Fraktion öffentlich Kritik an zwei Bürgern unseres Dorfes, die eine kommunalpolitische Entscheidung durch Klage gerichtlich prüfen lassen. Zielrichtung und Inhalt der Politikäußerungen in dieser Ausschusssitzung sind derart inakzeptabel, dass dieser Vorgang von grundsätzlicher (kommunal-)politischer Bedeutung ist. Die Feststellung des Ausschussvorsitzenden nach dem Demokratieverständnis jener Bürger, die Mehrheitsbeschlüsse nicht akzeptieren, ist mit unserer demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.
Wesentliches Element unserer demokratischen Grundordnung ist die Gewaltenteilung, bei der neben der demokratischen Mehrheitsentscheidung gleichermaßen das Recht eine bedeutende Stellung einnimmt. Jeder Bürger hat das Recht, auch kommunalpolitische Entscheidungen prüfen zu lassen. Dieses Recht darf nicht missachtet oder – wie in diesem Fall – als fragwürdiges Demokratieverständnis, Blockade oder Querschuss bezeichnet werden. Derartige Äußerungen sind – um Herrn Schwarthoff zu antworten – „hochkatastrophal“ und „unglaublich“. Das Grundgesetz gilt auch hier vor Ort.
Vor mehr als 20 Jahren ist auf meine Initiative hin der Bezirksausschuss Alverskirchen eingerichtet worden mit dem Ziel, durch ortsnahe Diskussion mit den Bürgern politische Entscheidungsprozesse zu entwickeln und zu begleiten. Dass sich in diesem Bezirksausschuss ein derartiges persönliches wie politisches Niveau im Umgang mit Bürgern dieses Dorfes entwickelt, wie es in der Sitzung vom 4. September geschehen ist, konnte man damals nicht ahnen.