Mit der Verabschiedung des gemeindlichen Haushalts für das Jahr 2024 und der Zustimmung zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 hat die Mehrheit der Everswinkeler Gemeinderatsmitglieder das Votum zu einem außerordentlichen Kapitalvernichtungs- und Verschuldungsprogramm erteilt.[1]
Die Ergebnisrechnungen für die nächsten vier Jahre summieren sich zu dem stattlichen Fehlbetrag von rund 6,8 Millionen Euro.[2] Das gemeindliche Eigenkapital wird dadurch bis zum Ende des Planungszeitraums um mehr als 20% reduziert. Mit anderen Worten: Das kommunale Vermögen der Everswinkeler Bürger löst sich zu mehr als einem Fünftel in Luft auf.
Finanzierungsdefizit und Zinsbelastungen
Die negativen Jahresergebnisse wirken sich gemeinsam mit den ambitionierten Investitionstätigkeiten auch entsprechend belastend auf den Finanzplan aus. Die aktuell noch vorhandenen liquiden Mittel werden zeitnah aufgezehrt und es entsteht ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 21 Millionen Euro.[3] Sobald der Bestand an liquiden Mitteln verbraucht ist, muss der darüberhinausgehende Finanzbedarf durch die Aufnahme von Krediten gedeckt werden. Dadurch steigt die Pro-Kopf-Verschuldung um mehr als 2.000 € an.[4] Darüber hinaus erhöhen sich die jährlichen Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung durch die fälligen Zinszahlungen für das aufgenommene Fremdkapital um mehrere Hunderttausend Euro.[5]
Konsolidierungsprogramm verweigert
Statt in einer solch prekären Situation gemeinsam über Sparpotenziale zu beraten und ein Konsolidierungsprogramm aufzustellen, wurden während der Haushaltsberatungen Anträge zur Ausgabensteigerung gestellt.[6] Mit der Zustimmung zu einem Nach-uns-die-Sintflut-Haushalt präsentiert sich die Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates als Verweigerungskartell. Mit dem Unterlassen, Handlungsoptionen für die Konsolidierung einzubringen, weigern sich die Kommunalpolitiker de facto die nach der Gemeindeordnung vordringliche Aufgabe zu erfüllen, wonach jährlich ein ausgeglichener Haushalt aufzustellen ist.[7]
Zukünftige Mehrbelastung für die Bürger
Die Hoffnung des Bürgermeisters und der Kommunalpolitiker, das Geld möge doch bitte vom Himmel fallen, wird sich wohl kaum erfüllen. Um den finanziellen Kollaps zu vermeiden, wird die Gemeinde Everswinkel zukünftig ihre Leistungen einschränken müssen, was zwangläufig einen Verlust an Lebenqualität für die Einwohner Everswinkels bedeutet. Gleichzeitig führen die unvermeidlichen Steuererhöhungen zu einer entsprechenden Mehrbelastung für die Bürger.
[1] Anmerkung: Die Verabschiedung des Haushalts erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates unter Tagesordnungspunkt 16 am 13. Dezember 2023.
[2] Anmerkung: Voraussichtliche Jahresergebnisse 2024 = -2.049.831, 2025 = -1.761.022, 2026= -1.524.919, 2027 = -1.438.615.
Vgl. Anlage 3 zur Vorlage 142/2023 der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2023.
[3] Vgl. Anlage 4 zur Vorlage 142/2023 der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2023.
[4] Anmerkung: Finanzierungsdefizit von 21 Millionen € verteilt auf 9.800 Einwohner = 2.143 € je Einwohner.
[5] Anmerkung: Die Kreditaufnahme von 21 Millionen € erfordert bei einem angenommenen Zinssatz von 2% einen jährlichen Zinsaufwand von 420.000 €.
[6] Vgl. Anlage 5 zur Vorlage 142/2023 der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2023.
[7] Anmerkung: Nach § 75 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist es Aufgabe von Verwaltung und Gemeinderat, jährlich einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge mindestens die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht.