Damit die geltenden Vorschriften bei Bauvorhaben tatsächlich eingehalten werden, haben die einzelnen Bundesländer Bauaufsichtsbehörden eingerichtet. Der organisatorische Aufbau der Bauaufsichtsbehörden in NRW ist dreistufig:
untere Bauaufsichtsbehörde:
Jede Stadt über 25.000 Einwohner verfügt über eine eigene Bauaufsichtsbehörde. Für Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohnern sind die jeweiligen Kreise mit den Aufgaben der unteren Bauaufsicht betraut.
obere Bauaufsichtsbehörde:
Bezirksregierung für die kreisfreien Städte und die Kreise
oberste Bauaufsichtsbehörde:
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden verkürzt als Bauministerium bezeichnet)
Beschlüsse des Gemeinderates, die das bestehende Recht verletzen, sind von den Aufsichtsbehörden zu beanstanden. Verstößt die Gemeinde mit ihren Bauleitplänen gegen die Ziele der Raumordnung, kann die Aufsichtsbehörde verlangen, dass die Gemeinde ihre Pläne den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung anpasst.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Königskamp" im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen wurden die Bauaufsichtsbehörden über das Fehlverhalten der Gemeinde Everswinkel informiert und aufgefordert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
Schreiben an die untere Bauaufsichtsbehörde siehe im Glossar Stichwort Kommunalaufsicht
Schreiben an die obere Bauaufsichtsbehörde siehe im Glossar Stichwort
Bezirksregierung
Schreiben an die oberste Bauaufsichtsbehörde siehe im Glossar Stichwort
Bauministerium