Jahresabschluss 2016

In der Sitzung des Gemeinderates vom 01.06.2017 legte der Bürgermeister den Jahresabschluss der Gemeinde Everswinkel für das Jahr 2016 vor.  Darin wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 846.806,80 € ausgewiesen.

Die Gemeinde Everswinkel hat damit erneut einen Teil des Vermögens seiner Bürger vernichtet. Zum achten Mal in Folge ist nunmehr ein Jahresfehlbetrag „erwirtschaftet“ worden. Auch im vergangenen Jahr ist es damit der Verwaltung und dem Gemeinderat nicht gelungen, der seit langem andauernden Kapitalvernichtung ein Ende zu bereiten. Insgesamt ist das Eigenkapital in der Bilanz der Gemeinde in den vergangenen Jahren um knapp fünf Millionen Euro „geschmolzen, wie das Eis in der Sonne“.

„Der Trend ist negativ“ stellte die Kämmerin in der letzten Hauptausschusssitzung bedeutungsvoll fest und wies zugleich darauf hin, dass der Fehlbetrag für das laufende Haushaltsjahr 2017 nach aktuellem Stand voraussichtlich rekordverdächtige 2,7 Millionen € betragen werde.[1]

Der Bürgermeister kam in der Sitzung zu der Erkenntnis, die Mitglieder des Gemeinderates müssten sich sowohl mit der Aufwands- als auch mit der Ertragsseite beschäftigen, um eine Haushaltssicherung abzuwenden.[2] Immerhin, der Ernst der Lage ist erkannt.

Trotz der aktuell rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen gehört Everswinkel nach wie vor zu den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit einer überdurchschnittlich hohen Steuerkraft. Das Problem liegt daher ganz offensichtlich nicht auf der Einnahmen-, sondern vielmehr auf der Ausgabenseite.

Verwaltung und Kommunalpolitiker sollten sich in Anbetracht des bereits erfolgten und des ganz offensichtlich weiter drohenden Eigenkapitalverzehrs  sofort ein rigoroses Sparkonzept verordnen. Nur wenn möglichst rasch ein Sparkonzept beschlossen wird, das den Namen auch verdient, kann die Gemeinde Everswinkel zukünftig wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.

Ein ausgeglichener Haushalt ist nicht nur erforderlich, um die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen, über die sich die Gemeinde Everswinkel seit Jahren hinwegsetzt. Weitere Jahrsfehlbeträge würden auch unweigerlich zu einm Ansteigen der Schulden führen, die dann zwangsläufig unseren Nachkommen aufgebürdet würden. Das entspricht ganz gewiss nicht dem in der Gemeindehaushaltsverordnung geforderten Prinzip der Generationengerechtigkeit.

 

Übersicht über den Eingenkapitalverzehr seit 2009 hier klicken:
Tabelle Eigenkapital

 

[1] Westfälische Nachrichten vom 26.05.2017: Gewerbesteuer eingebrochen. Haushaltssicherung abwenden.
[2] Ebenda.