Die „Westfälischen Nachrichten“ berichteten am 17. Februar 2017, dass der Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel den NRW-Bauminister und den für die Landesplanung zuständigen Minister angeschrieben hat, um die Ausweisung eines weiteren Baugebietes im Eigenentwicklungsortsteil Alverskirchen zu erleichtern. Der Bürgermeister fordert die Minister auf, sich dafür einzusetzen, Alverskirchen im Regionalplan nicht mehr als Freiraum, sondern als Siedlungsfläche auszuweisen.[1]
Im Ortsteil Alverskirchen darf bekanntlich zusätzliche Siedlungsfläche nach den aktuellen raumordnerischen Bestimmungen nur für den nachgewiesenen Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung ausgewiesen werden. Nach einem im Auftrag der Gemeinde erstellten Wohnungsbedarfsgutachten ist der bis zum Jahr 2030 ermittelte Bedarf durch das Baugebiet „Königskamp II“ mehr als gedeckt. Die Gemeinde hatte daher etwa die Hälfte des seinerzeit maßlos überdimensionierten Baugebietes durch eine Änderung des Flächennutzungsplans im Jahr 2014 wieder in „Fläche für die Landwirtschaft“ umgewidmet. Es handelt sich somit keineswegs, wie der Bürgermeister behauptet, um Bauerwartungsland.
Richtig ist allerdings, dass die Flächen bereits erschlossen sind. Die Erschließung erfolgte, da die Gemeinde der Ansicht war, sie könne sich nach Belieben über die Bestimmungen des Regionalplans hinwegsetzen. Dieser rücksichtslosen „Kirchturmpolitik“ hatte das Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 18.10.2013 ein Ende gesetzt. Folge: Der Ankauf der nun nicht mehr benötigten Fläche und deren Erschließung stellen de Facto eine gigantische Fehlinvestition dar.
Das Bemühen, eine Vermarktung weiterer Flächen am Ortsrand durch eine Änderung des Regionalplans zu erreichen, ist ganz offensichtlich der Verzweiflung des Bürgermeisters geschuldet. Der Sinn, der von einer breiten Mehrheit getragenen Regelungen des Regionalplans wurde ganz offensichtlich noch nicht verstanden. Durch die raumordnerischen Bestimmungen sollen unter anderem die dörflichen Strukturen und die Münsterländer Parklandschaft erhalten werden.
Die vom Bürgermeister der Gemeinde Everswinkel geforderte Änderung des Regionalplans bedeutet nichts anderes, als den Ausverkauf der Natur aus wirtschaftlichen Interessen einiger weniger fortzusetzen. Wenn es nach dem Willen des Bürgermeisters geht, sollen weiterhin Baugrundstücke am Ortsrand zu Dumpingpreisen insbesondere an Münsteraner Bürger verramscht werden.
Der zurzeit gültige Regionalplan wurde erst im Dezember 2013, also nach dem OVG-Urteil mit Zustimmung der CDU im Regionalrat verabschiedet. Auch der Everswinkeler Gemeinderat hatte sich seinerzeit einstimmig für die Ausweisung Alverskirchens als Eigenentwicklungsortsteil ausgesprochen. Ebenso wurden von der Gemeinde keine Einwendungen erhoben, als im Jahr 2016 der Landesentwicklungsplan fortgeschrieben wurde.
Der Versuch des Bürgermeisters, nun im Nachhinein ohne Beteiligung des Gemeinderates im Alleingang eine Änderung der raumordnerischen Bestimmungen herbeizuführen, wirkt mehr als befremdlich. Das Vorgehen bedeutet nicht nur die Fortsetzung der in der Vergangenheit an den Tag gelegten „Politik nach Gutsherrenart“ und eine Missachtung des politischen Willens der von den Bürgern gewählten Kommunalpolitiker. Es stellt zugleich den krampfhaften Versuch dar, an der verfehlten Siedlungspolitik der Vergangenheit auf Kosten der Natur und damit auf Kosten der Allgemeinheit festzuhalten.
[1] Westfälische Nachrichten vom 17.02.2017: Minister eingeschaltet.