Verquere Logik: Außenentwicklung vor Innenentwicklung

Die Möglichkeiten der Innenentwicklung wurden von der Gemeinde Everswinkel im Ortsteil Alverskirchen bisher kaum wahrgenommen. Obwohl die Innenentwicklung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches[1] Vorrang hat vor der Inanspruchnahme neuer Siedlungsflächen, war man in Alverskirchen bisher der Ansicht, den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nicht beachten zu müssen.

Aussage 1: Grundsätzlich kein Potenzial für Innenenwicklung vorhanden

So heißt es in der Begründung für die Ausweisung des Baugebietes „Königskamp“ im Jahre 2010 lapidar:

„Da für die Entwicklung neuer Wohnbaugrundstücke in Alverskirchen jedoch keine Potenziale der Nachverdichtung oder der Wiedernutzung von Brachflächen vorhanden sind, kann bei der Entwicklung von Bauland nicht auf die Inanspruchnahme von Neubauflächen verzichtet werden.“[2]

Erst nach Beschlussfassung für das Baugebiet Königskamp wurden dann im Jahre 2013 erste Versuche unternommen, die natürlich auch im Ortsteil Alverskirchen vorhandenen Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen.[3] Die Aussage des Vorsitzenden des CDU-Ortsunion Alverskirchen macht die verquere Logik der Vorgehensweise deutlich: „Unsere Fraktion begrüßt es, dass wir nach der Fast-Beendigung des Neubaugebietes Königkamp uns auch um den Bestand kümmern.“[4]

Deutlicher kann man den Versuch, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen, wohl kaum zum Ausdruck bringen. Während das Baugesetzbuch den Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ beinhaltet, gilt in Alverskirchen der Grundsatz „Außenentwicklung vor Innenentwicklung“.

Aussage 2: Im Innenbereich große Potenziale, die sich aus dem Nichts ergeben

Anlässlich der Vorstellung des Konzepts für die Überplanung des Bereichs Bergkamp bis Neustraße stellte Roger Loh vom Planungsbüro Tischmann und Schrooten fest, dass es „im Innenbereich noch große Potenziale gibt, die man gut nutzbar machen kann für eine Innenentwicklung“. Der Planer führte weiter aus: „Mit der Neuordnung von Baugrenzen, dem Streichen der Geschossflächenzahl sowie der Aufhebung von Beschränkungen für die Anzahl der Zufahrten pro Grundstück erreiche man ein großes Potenzial, das sich praktisch aus dem Nichts ergibt“. [5]

Aussage 3: Kurzfristig doch kein Potenzial verfügbar

Im Rahmen der Erstellung eines Wohnungsbedarfsgutachtens stellte die Gemeindeverwaltung dann jedoch erneut fest, dass kurzfristig keine Potenziale der Innenentwicklung zur Verfügung stehen. „In mittelfristiger Perspektive werden die Aussichten, Potenziale im Bestand auszuschöpfen, deutlich positiver eingeschätzt.“[6]

Nach Ansicht der Gemeinde Everswinkel bleibt keine andere Möglichkeit als weiterhin wie bisher zusätzliche Fläche im unbeplanten Außenbereich in Anspruch zu nehmen.

Logische Schlussfolgerung  nach Ansicht von Verwaltung und Kommunalpolitik: Ausweisung weiterer Baugebiete im Freiraum.

 

Fußnoten
[1]
Baugesetzbuch § 1 a Abs. 2.
[2] Vorlage 009/2010 zur Sitzung des Gemeinderates am 13.07.2010, Seite 4, 5. Beschluss.
[3] Vorlage 001/2013 zur Sitzung des Gemeinderates am 21.02.2013: 19. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Alverskirchen Mitte-Süd“ .
[4] Westfälische Nachrichten vom 13.02.2013, „Ein Bereich mit Potenzial“.
[5] Westfälische Nachrichten vom 28.03.2014, „Möglichkeiten zur Nachverdichtung in Alverskirchen…“.
[6] Wohnungsbedarfsgutachten 2014, Seite 28.